Das Nummernschild ist der Nachweis für die Haftpflichtversicherung. "Und die ist gesetzliche Pflicht", sagt Ralf Mertes, Kfz-Experte der SV. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Wer nach dem 1. März dennoch weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz. Er muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen und macht sich strafbar. Das bedeutet für Besitzer von Mofa, Motorroller, Moped oder Mokick: Altes schwarz-weißes Kennzeichen abschrauben und neues blau-weißes montieren. Die Nummernschilder gelten für ein Jahr und kosten bei der SV 66,66 Euro (Haftpflicht). "Wer erst später seinen Roller aus der Garage holt, zahlt entsprechend weniger", so Mertes.
Auch Fahrräder mit Hilfsmotor - sogenannte E-Bikes - und Krankenfahrstühle dürfen nur mit gültigem Kennzeichen auf die Straße. Für E-Bikes gilt der Mopedtarif. Krankenfahrstühle sind ab 49,90 Euro Jahresbeitrag zu bekommen. Toll für SV Kunden: Bei der SV können sie die schadenfreie Zeit auf ein Auto oder Motorrad übertragen, wenn sie dies auch bei der SV versichern. Wer sein Moped zusätzlich gegen Diebstahl versichern möchte, schließt eine Teilkaskoversicherung ab. Mehr Informationen unter www.sparkassenversicherung.de. Dort kann das Mopedkennzeichen auch online bestellt werden.