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Keine Chancen für Einbrecher

Tipps zum Einbruchschutz

(lifePR) (Stuttgart, )
Alle zwei bis drei Minuten wird irgendwo in Deutschlands Häusern eingebrochen. Die Zahl der Einbrüche in Privatwohnungen ist laut Kriminalstatistik im vergangenen Jahr erneut um sechs Prozent auf 121.000 gestiegen. Fast nie sind die Bewohner zu Hause. Immer häufiger finden Einbrüche auch tagsüber statt. Franz Hirschle, Schadenverhütungsexperte der SV SparkassenVersicherung (SV) informiert, wie sich Haus- und Wohnungsbesitzer wirksam schützen können.

Klassische Angriffspunkte für Einbrecher sind Fenster, Kellerfenster und Eingangstüren. Noch vor der Alarmanlage empfiehlt der Schadenverhütungsexperte mechanische Sicherungen, die Einbrecher nicht geräuschlos überwinden können und deren Ausschalten sehr zeitaufwändig ist. Hierzu zählen Querriegel-Schlösser mit Sperrbügel und Schließbleche. Entscheidend ist es, es den Einbrechern so schwer wie möglich zu machen. Mehr als ein Drittel aller Einbruchversuche scheitern nämlich bereits an der vorhandenen Sicherungstechnik. "Ein Dieb, der länger als fünf Minuten braucht, um eine Türe oder ein Fenster zu knacken, lässt von seinem Vorhaben meist wieder ab", so Franz Hirschle. Auch Licht steigert das Risiko für die Einbrecher. So kann mit Hilfe von Zeitschaltuhren und Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb des Gebäudes der Eindruck erweckt werden, dass jemand zu Hause ist. Ein überquellender Briefkasten, heruntergelassene Rollläden, aber auch eine über Wochen leer bleibende Mülltonne können für Einbrecher eindeutige Hinweise darauf sein, dass die Bewohner zurzeit verreist sind. Bei längeren Abwesenheiten sollte die Wohnung oder das Haus daher bewohnt wirken. "Am besten suchen Sie sich in der Nachbarschaft oder Verwandtschaft eine helfende Hand, die sich um die Post kümmert, von Zeit zu Zeit das Licht in der Wohnung einschaltet und auch sonst nach dem Rechten sieht", erklärt Franz Hirschle. Wichtig ist es, die eigene Abwesenheit weder auf dem Anrufbeantworter noch im Internet anzukündigen. Ein Urlaubshinweis bei Facebook und Co. ist vergleichbar mit einem überfüllten Briefkasten. Internetnutzer sollten daher ihre Profileinstellungen in den sozialen Netzwerken kontrollieren und ganz genau überlegen, welche Angaben sie dort veröffentlichen. Nicht nur für die Urlaubszeit sollte über Einbruchschutz nachgedacht werden, sondern er sollte auch im Alltag selbstverständlich sein. Der Risikoexperte rät, beim Verlassen des Hauses die Fenster immer zu schließen und die Haus und Verandatüren generell abzuschließen und nicht nur zuzuziehen. Auch gehört der Ersatzschlüssel nicht unter die Fußmatte oder in den Blumentopf vor der Tür. Diese Verstecke kennt jeder Einbrecher.

Pro Jahr verursachen Langfinger einen Schaden von mehr als 600 Millionen Euro. Franz Hirschle rät, neben einer guten Vorbeugung, sich auch umfassend abzusichern, falls etwas passiert. "Hier hilft eine Hausratversicherung", so der Schadenverhütungsexperte. Diese kommt für Einbruchschäden auf und ersetzt gestohlene Wertgegenstände ebenso wie die verwüstete Wohnungseinrichtung. Zusätzlich kann der Kunde über den Hausratvertrag auch den Diebstahl von Fahrrädern mitversichern. Damit nach einem Einbruch der Wert der gestohlenen Gegenstände exakt ermittelt werden kann, sollten Inventarlisten erstellt, Kaufbelege aufbewahrt und Fotos vor allem von Schmuck gemacht werden. Die Entschädigung von Bargeld, Schmuck und anderen Wertsachen ist in der Regel begrenzt. Grundsätzlich ist zu überlegen, Wertvolles in ein Bankschließfach oder zu Hause in einen privaten Wertschutzschrank zu schließen. Noch ein Tipp: Insbesondere nach größeren Neuanschaffungen und Modernisierungsmaßnahmen sollte daran gedacht werden, die Versicherungssumme in der Hausratversicherung anzupassen. Sonst kann es zu einer Unterversicherung kommen und es wird nur ein Teil des Schadens ersetzt. Generell rät Hirschle, den bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen. Hier stehen die Fachexperten der SV gerne zur Verfügung.

Weitere Tipps zum Thema "Einbruch" sind im Internet auf www.polizeiberatung.de oder www.nicht-bei-mir.de oder unter www.sparkassenversicherung.de in der Rubrik Ratgeber > Haus > Sicheres Haus zu finden.

So sichern Sie Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung:

- Wohnungs-/Eingangstür abschließen und nicht nur zuziehen.
- Schlüssel nicht vor der Tür verstecken. Einbrecher kennen jedes Versteck!
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit schließen.
- Beachten Sie auch, dass auf der Terrasse oder vor dem Haus stehende Gegenstände wie Sonnenschirm oder Blumentöpfe als Einbruchswerkzeuge genutzt werden können.
- Bei längerer Abwesenheit wie beispielsweise Urlaub sollten Sie die Wohnung bzw. Haus "bewohnt" wirken lassen (Briefkasten leeren lassen, Lichter an- und ausschalten, Rollläden öffnen und schließen).
- Bei Schlüsselverlust umgehend den Schließzylinder austauschen.
- Zeitschaltuhren für Rollläden und Licht nutzen.
- Außenbeleuchtungen und Bewegungsmelder in Hof und Garten installieren, um Einbrecher abzuschrecken.

Tipps vor dem Schadenfall

- Listen Sie Ihre Wertsachen auf.
- Heben Sie die dazugehörigen Kaufbelege, Quittungen, Urkunden und Expertisen auf
- Erstellen Sie genaue Beschreibungen Ihrer Wertgegenstände (Material, Maße, Nummern-Codierung, Hersteller, Typenangaben bei Geräten)
- Machen Sie Fotos oder Videos von wertvollen Einzelstücken, aber auch von ihrer gesamten Wohnung inklusive geöffneter Schränke.
- Verwahren Sie diese Listen im Bankschließfach, bei Freunden oder Verwandten und zwar ohne Angabe der Adresse

Was ist zu tun, wenn ein Einbruch bemerkt worden ist?

- Benachrichtigen Sie zuerst unverzüglich die Polizei, dann Ihre Versicherung.
- Fertigen Sie dann eine Liste an mit allen Dingen, die abhanden gekommen, zerstört oder beschädigt wurden. Nennen Sie nach Möglichkeit auch das Anschaffungsjahr und den Anschaffungspreis. Hilfreich ist es auch, wenn Sie Quittungen oder Rechnungen aufbewahrt haben. Damit helfen Sie bei der schnellen Feststellung der Schadenhöhe.
- Lassen Sie gestohlene Sparbücher und Wertpapiere sofort sperren.
- Benachrichtigen Sie Ihre Versicherung unverzüglich, wenn der Verbleib gestohlener Sachen von der Polizei ermittelt wurde.
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