Mit dem frühen Tod eines Familienangehörigen wird die gemeinsame Planung auf einen Schlag zerstört. Neben einer immensen psychischen Belastung reißt dies große finanzielle Lücken auf. So deckt ein deutlich gesunkenes Haushaltseinkommen oft schon die laufenden Kosten nicht mehr ab. Sylvia Knittel rät spätestens dann zu einer ausreichenden Risikovorsorge, sobald man Verantwortung für andere trägt wie durch Heirat, Geburt eines Kindes oder die Finanzierung eines Hauses.
Nicht auf den Staat verlassen
Die Höhe der gesetzlichen Leistungen kann den Ausfall der Bezüge des verstorbenen Partners nicht kompensieren. Damit kann die gesetzliche Versorgung nur ein Baustein in der persönlichen Hinterbliebenenvorsorge sein. Das beweist auch ein Blick in die Leistungsstatistik der deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie zeigt wie dringend notwendig der private Schutz der Angehörigen ist. 2009 zahlte die DRV - nach Abzug der Kranken- und Pflegebeiträge - an Witwen in den neuen Bundesländern durchschnittlich 591 Euro im Monat, in den alten Bundesländern erhielten sie 564 Euro. Männer mit demselben Schicksal bekamen im Schnitt 287 Euro (Ost) bzw. 236 Euro (West). Einkünfte werden unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf die gesetzliche Hinterbliebenenleistung angerechnet. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitseinkommen, Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Gerade in einer Gesellschaft veränderter Lebensformen mit Patchworkfamilien und Paaren ohne Trauschein ist die private Hinterbliebenenvorsorge häufig der einzig mögliche finanzielle Anker für Hinterbliebene. Denn die Gesetzliche zahlt nur, wenn die Verbindung amtlich anerkannt war.
Auf ausreichenden Todesfallschutz achten
"Die eigene Vorsorge sollte man so planen, dass selbst nach einem frühzeitigen Tod der Partner mit den verbleibenden Einkünften auskommen kann", sagt Sylvia Knittel. Die Höhe der Todesfallsabsicherung richtet man nach der eigenen finanziellen und wirtschaftlichen Situation. Fällt der Haupternährer der Familie aus, ist eine Versicherungssumme im sechsstelligen Bereich notwendig. Zur groben Abschätzung kann die folgende Faustregel herangezogen werden: Mindestens 2-3 Jahresbruttogehälter für den Ehepartner plus 1-2 Jahresbruttogehälter pro zu versorgendes Kind plus zu tilgende Kreditsummen plus Sicherheitszuschlag von 10-20 %. Der Sicherheitszuschlag garantiert die Abdeckung von Bankgebühren oder die Zinszahlungen bei weitergeführten Krediten. Je höher die Todesfallsumme ist, desto teurer die Versicherung.
Risikolebensversicherung sichert Familie ab
Die günstigste Variante des Hinterbliebenenschutzes ist die Risikolebensversicherung. Sie gehört zu den existenziell notwendigen Versicherungen für Familien. Je nach individueller Situation kann schon für 30 bis 50 Euro im Monat bei einem plötzlichen Tod des Partners der Lebensstandard gehalten und die Ausbildung der Kinder finanziert werden. Umso erstaunlicher ist es, dass dem seit Jahren anhaltender Rückgang bei den Kapitallebensversicherungen nicht ein entsprechender Anstieg bei den Risikolebensversicherungen gegenübersteht. Darüber hinaus liegt die durchschnittliche Versicherungssumme in Deutschland bei Risikolebensversicherungen bei nur rund 70.000 Euro. Hier klafft eine enorme Lücke auf. Viele Familien besitzen keinen ausreichenden Hinterbliebenenschutz. "Die Hinterbliebenenversorgung kann mit dem Aufbau der eigenen Altersversorgung oder der Absicherung bei Berufsunfähigkeit kombiniert werden", so Sylvia Knittel. Damit erreicht man einen optimalen Versicherungsschutz für sich selbst, für die Hinterbliebenen, für das Alter und bei Berufsunfähigkeit. Dafür gibt es eine breite Palette an Versicherungsprodukten: Vom Kurzläufer bis zum lebenslangen Vertrag, von der Unfallzusatzversicherung bis hin zur Bestattungsvorsorge, vom Partnertarif bis zur Waisenrente.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.sparkassenversicherung.de.