Pedelecs sind Elektrofahrräder mit Tretkraftunterstützung. "Mit ihnen kommt man leichter den Berg hoch," vereinfacht Frank Melzer, Versicherungsexperte der SV. Aber Pedelec ist nicht gleich Pedelec. Man unterscheidet zwischen einfachen und schnellen Modellen.
Einfache Pedelecs verfügen über eine Anfahrhilfe von bis zu sechs km/h und unterstützen den Fahrer durch einen maximal 250 Watt starken Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten. Diese Pedelecs sind rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt. Sie dürfen ohne Führerschein gefahren werden und brauchen, wie ein normales Fahrrad, kein Versicherungskennzeichen. Auch wenn das Fahren ohne Helm erlaubt ist, rät Melzer eindringlich: "Radeln Sie nie ohne Helm! Er verringert das Risiko von Kopfverletzungen bei einem Unfall erheblich." Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen empfehlen Experten außerdem, erst ab einem Alter von 14 Jahren auf's Pedelec zu steigen. Falls doch einmal etwas passiert, verhindert eine Privat-Haftpflichtversicherung, dass man auf Schadenersatzforderungen sitzen bleibt.
Schnelle Pedelecs verfügen über eine Anfahrhilfe bis 20 km/h, die maximale Motorleistung beträgt 500 Watt. Sie erleichtern dem Fahrer das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Im Gegensatz zu den einfachen Pedelecs werden sie als Kleinkrafträder eingeordnet. "Der Fahrspaß ist eben deutlich dynamischer", erläutert Melzer. Daher müssen sie auch die entsprechenden Vorschriften erfüllen. Beispielsweise ist, wie bei einem Moped, ein Helm vorgeschrieben und der Fahrer muss eine Fahrerlaubnis der Klasse M besitzen. Außerdem besteht bei Unfällen keine Absicherung über die Privathaftpflicht, ein Versicherungskennzeichen ist wie bei Mopeds Pflicht.