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Rauchmelder, der lärmende Lebensretter

Brandschutz in Wohnung und Haus

(lifePR) (Stuttgart, )
Zwei bis vier Minuten: Das ist die Zeit, die einem immerhin bleibt, um sich aus einem brennenden Gebäude zu retten - vorausgesetzt, ein Rauchmelder schlägt Alarm. Ohne die kleinen Krachmacher hat man bei einem Feuer oft keine Chance mehr, vor den Flammen zu flüchten. Denn von den etwa 600 Menschen, die jährlich in Deutschland zumeist in Privathaushalten bei Bränden ums Leben kommen, werden 70 Prozent nachts im Schlaf vom Feuer überrascht.

Der beste Schutz für Privathaushalte bei einem Brand ist ein qualitätsgeprüfter Rauchmelder. Sein durchdringendes akustisches Signal macht einen Wahnsinnslärm. So weckt er alle auf und sorgt für den nötigen Vorsprung, um die ganze Familie in Sicherheit zu bringen. Im Elektrofachhandel, bei Brandschutz- und Sicherheitsfirmen sowie im Baumarkt ist ein solches Gerät schon für wenige Euro zu haben. Wer glaubt, eine Feuersbrunst selbst im Schlaf noch rechtzeitig zu bemerken, unterliegt einem tragischen Irrtum, denn der bei einem Brand auftretende Rauch ist lautlos und schneller als das Feuer. So sterben 95 Prozent der Todesopfer bei einem Brand nicht etwa in den Flammen, sondern an einer Rauchvergiftung. Bereits nach drei Atemzügen kann der giftige Rauch zur Bewusstlosigkeit und nach zehn Atemzügen zum Tod führen.

Beim Kauf eines Rauchmelders sollte man auch deshalb auf das VdS-Prüfzeichen achten. Das Gütesiegel der Schadenverhütungsinstitution steht für Sicherheit und Qualität. Manche Billiggeräte schlagen erst ab einer Rauchkonzentration von 30 Prozent Alarm, im Ernstfall ist das zu spät. Ein VdS-zertifizierter Rauchmelder sendet sein Signal hingegen bereits ab rund einem Prozent Rauchdichte. Empfehlenswert sind batteriebetriebene optische Rauchmelder. Sie funktionieren auch dann, wenn der Strom ausfällt. Wichtig ist, dass sie einen Testknopf haben, mit dem man jederzeit ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen kann. Bei guten Rauchmeldern ertönt außerdem über längere Zeit ein Warnsignal, wenn die Batterie ausgetauscht werden muss.

Optimaler Schutz: ein Rauchmelder pro Raum

Die Anzahl der Rauchmelder richtet sich nach der Größe der Wohnung beziehungsweise des Hauses. In einer kleinen Wohnung können bereits wenige Rauchmelder ausreichen. Einer sollte in zentraler Lage, etwa im Flur, und die übrigen in den Schlaf- sowie Kinderzimmern montiert werden. In einem Haus mit mehreren Etagen ist die Mindestempfehlung des Experten ein Rauchmelder pro Stockwerk, ebenfalls zentral in den Fluren angebracht, plus eines zusätzlichen Rauchmelders in jedem Schlaf- und Kinderzimmer. Optimal ist es, jedes Zimmer und jeden Flur mit einem lebensrettenden Rauchmelder auszustatten. Dabei sollten man auch an Dachböden und Kellerräume denken. Die Rauchmelder lassen sich übrigens ohne viel handwerkliches Geschick mit ein paar Schrauben in möglichst zentraler Position an der Zimmerdecke befestigen - und zwar ausschließlich dort, weil der Rauch nach oben steigt. In Räumen, in denen starker Dampf, Rauch oder Staub entsteht - etwa in der Küche, im Bad oder im Heimwerkerkeller - sind Rauchmelder nicht zu empfehlen, da sie einen Fehlalarm auslösen können. In diesen Fällen gilt: Rauchmelder unmittelbar vor dem entsprechenden Raum anbringen.

Info-Kasten:

Nur 5 Prozent der privaten Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet

In Deutschland gibt es keine einheitliche, bundesweite Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Privatwohnungen. Die Folge: Nur in etwa 5 Prozent der privaten Haushalte sind die intelligenten Lebensretter vorhanden. Zum Vergleich: In Großbritannien und den USA liegt die Abdeckung der privaten Wohngebäude mit Rauchmeldern zwischen 75 bis 90 Prozent. Einige Bundesländer verpflichten in ihren Landesbauordnungen inzwischen Bauherren dazu, Neubauten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Heute haben bereits 7 Bundesländer (Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. In Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gilt zudem einen Nachrüstpflicht für Bestandsbauten. In Baden-Württemberg gibt es keine Rauchmelderpflicht - man setzt auf Freiwilligkeit.
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