Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 370322

SV SparkassenVersicherung Löwentorstraße 65 70376 Stuttgart, Deutschland http://www.sparkassenversicherung.de
Ansprechpartner:in Frau Andrea Lee-Ott +49 711 89848224
Logo der Firma SV SparkassenVersicherung
SV SparkassenVersicherung

Riester-Zulagen noch bis Jahresende sichern

Geförderte Altersvorsorge

(lifePR) (Stuttgart, )
Bis Mitte 2012 wurden bereits 15,6 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Viele Sparer reizen den förderfähigen Höchstbetrag nicht aus oder beantragen die staatlichen Zulagen nicht. Dadurch verschenken sie viel Geld. Die Zulagen für 2010 können nur noch bis Jahresende beantragt werden.

Weniger als zwei Drittel der Vorsorgesparer haben 2009 die volle Zulage erhalten. Matthias Zimmermann, Leiter Leben Privatkunden der SV SparkassenVersicherung (SV) empfiehlt, den Antrag für die staatliche Zulage immer vor Jahresende zu stellen. "Das sollte keiner auf die lange Bank schieben, schließlich geht es um bares Geld". Denn die entgangenen Zulagen schmälern die private Rente spürbar. "Daher raten wir jedem, sich frühzeitig um den Zulagenantrag zu kümmern." Zwei Jahre hat man dafür Zeit. Das heißt, bis 31.12.2012 können Riestersparer ihre Zulagen für 2010 und für 2011 beantragen. Je früher der Antrag gestellt wird, desto eher ist das Geld auf dem Vorsorgekonto. "Das verstärkt die Zins- und Zinseszins-Effekte", sagt Zimmermann. Den Antrag auf Altersvorsorgezulage gibt es bei der Versicherung, bei der der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde. Sie leitet den ausgefüllten Antrag dann an die staatliche Zulagenstelle weiter.

Sparrate anpassen

Anleger sollten regelmäßig ihren Riester-Vertrag überprüfen. Insbesondere dann, wenn sich an der persönlichen Situation etwas ändert, beispielsweise das Einkommen steigt oder wenn es Familienzuwachs gibt. "Zahlt der Anleger zu wenig ein, kürzt der Staat die Zulagen", erklärt Zimmermann. Und für Kinder gibt es schließlich Extra-Zulagen, was sich positiv auf die Höhe des Eigenbeitrags auswirkt. Ein Anlass zur Überprüfung ist die Jahresmitteilung, die der Versicherer verschickt. Dieser liegen meist schon Formulare bei, um Änderungen anzugeben.

Wer bis zum 31.12.2012 einen Riester-Rentenvertrag abschließt, kann sich noch die staatliche Förderung für das gesamte Jahr sichern. Einzige Bedingung:

Anleger müssen die Versicherungsbeiträge für dieses Jahr nachzahlen.

Mit der Riester-Rente ist es möglich, mit einem relativ geringen Eigenbeitrag eine attraktive private Altersvorsorge aufzubauen. Daher eignet sich die Riester- Rente vor allem für junge Leute und Familien. Aber auch Besserverdienende profitieren von der hohen staatlichen Förderung über Steuervorteile. "Generell gilt", sagt Zimmermann, "je früher man sich für einen Abschluss entscheidet und die Zulagen sichert, desto höher ist die Leistung im Rentenalter."

Wie hoch ist die Zulage? Die Grundzulage für den Einzelnen beträgt maximal 154 Euro im Jahr. Für jedes Kind gibt es 185 Euro extra und für Kinder, die 2008 oder später geboren sind, zahlt der Staat sogar 300 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahre erhalten einmalig eine Sonderzulage von 200 Euro. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der entsprechende Zulagenantrag muss gestellt werden und Riester- Sparer müssen mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (inklusive Zulagen, maximal 2.100 Euro) in den Vertrag einzahlen.

Beispiele häufiger Konstellationen:

Alleinverdienender Familienvater: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei vor 2008 geborenen Kindern und einem Jahreseinkommen von 46.950 Euro (die Ehefrau ist selbst nicht rentenversicherungspflichtig) kann so bis zu 1.878 Euro jährlich ansparen. Für die maximale staatliche Zulage von 678 Euro muss er selbst nur 1.200 Euro einzahlen. Damit kommt knapp ein Drittel der Beiträge vom Staat. Er zahlt selbst 100 Euro im Monat. Die Frau muss einen eigenen Riester-Vertrag haben, in den sie jährlich 60 Euro einbezahlt.

Alleinerziehende Mutter in Teilzeit: Eine teilzeitbeschäftigte Mutter mit zwei vor 2008 geborenen Kindern und einem Jahreseinkommen von 25.100 Euro kann so bis zu 1.004 Euro jährlich ansparen. Für die maximale staatliche Zulage von 524 Euro muss sie selbst nur 480 Euro einzahlen. Damit kommt mehr als die Hälfte der Beiträge vom Staat. Sie zahlt 40 Euro im Monat und bekommt die volle staatliche Förderung.

Familie, beide Ehegatten sind rentenversicherungspflichtig: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei vor 2008 geborenen Kindern und einem Jahreseinkommen von 32.600 Euro kann so bis zu 1.304 Euro jährlich ansparen. Für die maximale staatliche Zulage von 524 Euro muss er selbst nur 780 Euro einzahlen. Damit kommt über ein Drittel der Beiträge vom Staat. Er zahlt selbst nur 65 Euro im Monat. Die Ehefrau kann einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Hier kann nur ihre eigene Grundzulage berücksichtigt werden.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2025, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.