Im Umfang einer klassischen Wohngebäude- und Hausratversicherung sind üblicherweise Unwetterschäden durch Sturm und Hagel abgedeckt. Allerdings nur, wenn das Sturmrisiko mitversichert ist. Dies ist in der Regel der Fall. Ein Blick vor allem in ältere Versicherungsbedingungen schadet dennoch nicht. Grundsätzlich gilt: Ab Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h) herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm.
Schäden an Haus und Hausrat
Über die Gebäudeversicherung sind Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine sowie Masten abgesichert. Ebenso abgesichert sind abgedeckte Dächer, eingedrückte Fensterscheiben und deren Folgeschäden (wie eindringende Niederschläge). Gebäude, die sich noch im Bau befinden, benötigen eine Bauleistungsversicherung.
Über die Hausratversicherung sind Sturm- und Hagelschäden an der Wohnungseinrichtung und Folgeschäden (zum Beispiel nach einer Dachabdeckung) abgesichert.
Schäden an Gebäuden und am Hausrat durch Überschwemmungen werden als Elementarschäden bezeichnet. Dafür ist eine extra Elementarschadenversicherung notwendig, die in die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden kann.
Falls es einen direkten Blitzschlag in das Gebäude oder die Einrichtungsgegenstände gab, übernimmt in der Regel die Wohngebäude- oder Hausratversicherung den Schaden. Schäden an Elektroinstallationen und -geräten durch blitzbedingte Überspannung sind ebenfalls in der Regel in der Wohngebäude- oder Hausrat-Police mit versichert.
Schäden an Fahrzeugen
Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden am Auto und Motorrad sind durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Teilkasko: Der Schaden muss durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels eintreten. Häufig geschieht dies durch umher fliegende Gegenstände wie Ziegel, Dachpfannen oder Äste. Reine Sturm- und Hagelschäden werden immer über die Teilkaskoversicherung reguliert, somit erfolgt keine Hochstufung des Schadenfreiheitsrabattes bei Vollkaskoversicherten. Selbstbeteiligungen werden angerechnet.
Vollkasko: Wenn das Auto während der Fahrt durch eine Sturmböe von der Straße abkommt, ist dies ein Vollkaskoschaden. Der Schadenfreiheitsrabatt wird belastet.
Wie bei Sturm- und Hagelschäden springt bei überfluteten Autos und Motorrädern ebenfalls die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein.
Der Versicherer übernimmt bei diesen Unwetterschäden die Kosten der Reparatur des Fahrzeugs, sofern kein Totalschaden eingetreten ist. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt, für den unter anderem Alter, Laufleistung und Ausstattung eines Autos maßgeblich sind.
Nach dem Unwetter - Schaden an Haus, Hausrat oder Auto?
Haben Sturm, Hagel oder Starkregen Schäden an eigenem Hab und Gut angerichtet, sollten Betroffene den Schaden unverzüglich ihrer Versicherung melden. Um die Schadenregulierung so einfach und schnell wie möglich durchführen zu können, rät die SV den Kunden, die Schäden zu fotografieren. Erste Maßnahmen, die den Schaden mindern, wie zum Beispiel das Anbringen eines Notdaches, das Leerpumpen und Trocknen der vom Wasser beschädigten Räume, sollten umgehend veranlasst werden. Die hierfür erforderlichen Kosten werden grundsätzlich vom Versicherer im vertraglichen Rahmen übernommen. Zudem ist eine Auflistung aller beschädigten Gegenstände erforderlich. Sinnvoll ist es, den bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig zu prüfen und ihn eventuell anzupassen, um im Ernstfall auch richtig abgesichert zu sein.
Damit Ihr Schaden schnell abgewickelt werden kann, melden Sie bitte Ihren Schaden unverzüglich. Unsere regionalen Servicenummern finden Sie auf unserer Homepage unter www.sparkassenversicherung.de/....
Ansprechpartner sind außerdem die Geschäftsstellen der SV und alle Geschäftsstellen der Sparkassen.