"Bei eisigen Temperaturen packt sich jeder warm ein, bevor er nach Draußen geht. Genauso sollte man es auch mit seinem Haus oder seiner Wohnung tun. Denn der Frost kann große Schäden an Wasser- und Heizleitungen anrichten", so Sylvia Knittel, Pressesprecherin der SV Gebäudeversicherung.
Haus und Wohnung "warm einpacken"
Tiefstwerte in Deutschland von bis zu Minus 29 Grad gab es in Deutschland schon lange nicht mehr. Laut dem Deutschen Wetterdienst gehört der Winter 2008 / 2009 jetzt schon zu den fünf kältesten Wintern der letzten 100 Jahre. Die lang anhaltenden eisigen Temperaturen sind ein ernsthaftes Risiko dafür, dass Wasser- und Heizungsleitungen einfrieren, um dann zu bersten sobald mildere Temperaturen vorherrschen. Bis zu 150.000 frostbedingte Leitungswasser-Schäden werden den deutschen Versicherern jährlich gemeldet. Im Durchschnitt verursacht ein solcher Schaden für den betroffenen Haushalt Kosten von rund 1.200 Euro. Vor den finanziellen Folgen der Frostschäden schützt der Einschluss des Leitungswasserrisikos in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Damit es erst gar nicht zum Schaden kommt, kann man einiges tun:
Wenn die Temperaturen fallen, sind zuerst Wasserleitungen gefährdet, die abseits der beheizten Räume verlaufen: auf dem Dachboden, in den Abseiten des Daches, im Keller oder außerhalb des Gebäudes. Um zu verhindern, dass diese Leitungen zufrieren und bersten, müssen sie rechtzeitig abgesperrt und vollständig entleert werden. Der Wasserhahn sollte geöffnet bleiben, das verhindert das unbemerkte Ansammeln von Wasser und sichert die Zirkulation. Besonders frostgefährdete Rohre, Armaturen und Wasseruhren gilt es vorsichtshalber mit Stroh oder Glaswolle zu isolieren.
Innerhalb von Gebäuden sollte man alle Räume, in denen Wasser führende Leitungen verlaufen, ausreichend heizen. Ausreichend meint eine Mindesttemperatur von etwa +5 bis +7º Celsius ? auch und gerade bei Abwesenheit. Fenster und Türen sollte man schließen, um die Temperatur zu halten. Nutzt man seine Wohnung oder sein Haus während der Kälteperiode längere Zeit nicht, sollte man den Haupthahn schließen und alle Wasser führenden Anlagen und Leitungen entleeren.
Ist es dennoch zu einem Wasserrohrbruch gekommen, empfehlen die Experten der SV SparkassenVersicherung, das Wasser schnell abzupumpen und den Raum gut zu belüften und trocknen zu lassen. Einen Schaden sollte man schnellstmöglich seiner Versicherung melden.
Tipps vom Experten Vorname Nachname von der SV Firmenname Ort:
Wie man Frostschäden verhüten kann
- Durch einfache Vorsorgemaßnahmen können Frostschäden erst gar nicht entstehen: Rohre in frostgefährdeten Bereichen müssen isoliert sein ( Frostschutz ).
- Vor der Winterperiode sollte man Wasserleitungen in unbeheizten Räumen nach Möglichkeit abstellen und die Rohre entleeren.
- Leitungen in unbeheizten Räumen die nicht abgestellt und entleert werden können, sind mit einem Frostwächter zu schützen.
- Heizkörper sollten nie ganz abgestellt werden, auch nicht nachts oder im Urlaub.
- Die Einstellung der Heizung auf den so genannten Frostwächter "Stellung *" ist wichtig. In dieser Stellung wird jedoch nur der Heizkörper selbst vor dem Einfrieren geschützt.
- Vom Heizkörper entfernt liegende Rohre, z. B. im Außenwandbereich, können trotzdem zufrieren. Heizungshersteller empfehlen deshalb im Winterbetrieb, auch zu Urlaubszeiten, die Anlage auf 15 ° einzustellen. Dies ist häufig mit der Einstellung auf "2" bei Thermostatventilen gewährleistet.
Welche Versicherungen vor winterlichen Gefahren schützen:
Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung
Eiskalte Zeiten können Gebäude und Hausrat beschädigen:
- Die Gebäudeversicherung schließt der Haus- oder Wohnungseigentümers ab. Sofern auch die Leitungswasserversicherung mit abgeschlossen wurde, kommt diese auch für alle Schäden am Gebäude durch Leitungswasser auf: Beispielsweise an Leitungsrohren, Wänden, an Heizkörpern, Tapeten, Fliesen, verklebten Teppichen und sonstigen fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen.
- Eine Hausratversicherung schließt der Mieter selbst ab. Sie ersetzt im Schadensfall, so auch nach einem Wasserrohrbruch, den beschädigten Hausrat, also sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Fernseher oder Stereoanlage, aber auch Kleidung, Bücher usw.
- Die Leitungswasserversicherung deckt auch die Folgeschäden am Gebäude nach einem Wasserrohrbruch ab.
Sind Photovoltaikanlagen in der Gebäudeversicherung mit eingeschlossen?
- Photovoltaikanlagen sollte man seiner Gebäudeversicherung melden und für Versicherungsschutz über eine spezielle Solaranlagen-Versicherung sorgen.
Wenn jemand vor meinem Haus stürzt und / oder sich verletzt:
- Vor Unfallschäden Dritter vor der Haustür schützen Mieter, denen vertraglich die Räumpflicht übertragen wurde, die private Haftpflichtversicherung, Eigentümer und Vermieter die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Weitere Informationen unter: www.sparkassenversicherung.de., Kundenservice: 01 80 - 333 9 333 (9ct/Min.) oder E-Mail: service@sparkassenversicherung.de.