Ab Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h) herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Dann kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kfz-Kaskoversicherung für Schäden auf. Diese müssen jedoch unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden.
Schäden, die die Wohngebäudeversicherung abdeckt:
Bei Sturmschäden am Haus sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt - allerdings nur, wenn das Sturmrisiko mitversichert ist. Dies ist in der Regel der Fall. Ein Blick vor allem in ältere Versicherungsbedingungen schadet dennoch nicht. Abgesichert sind Schäden durch:
- umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine, Masten, etc.
- abgedeckte Dächer
- eingedrückte Fensterscheiben
- und deren Folgeschäden (wie eindringende Niederschläge)
Gebäude, die sich noch im Bau befinden, benötigen eine Bauleistungsversicherung.
Schäden, die die Hausratversicherung abdeckt:
Hausratschäden durch:
- Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung
- und Folgeschäden (zum Beispiel nach einer Dachabdeckung)
- Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern sind in der Glasversicherung eingeschlossen ohne Rücksicht auf die Schadenursache. Kosten für eine erforderliche Notverglasung werden ersetzt.
Schäden, die die Kaskoversicherung abdeckt:
Sturmschäden am Auto sind durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Teilkasko:
Der Schaden muss durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes eintreten:
- parkendes oder stillstehendes Fahrzeug kippt durch den Sturm um Der Schaden tritt durch umherfliegende Gegenstände ein
- Ziegel, Dachpfannen, Äste, etc.
Reine Sturmschäden werden immer über die Teilkaskoversicherung reguliert, somit erfolgt keine Hochstufung des Schadenfreiheitsrabattes bei Vollkaskoversicherten. Selbstbeteiligungen werden angerechnet.
Vollkasko:
Wenn das Auto während der Fahrt durch eine Sturmböe von der Straße abkommt, ist dies ein Vollkaskoschaden, da der Sturm nur mittelbar Einfluss auf den Unfall hat. Die Lenkbewegung des Fahrers trägt in den meisten Fällen zum Schaden bei. Der Schadenfreiheitsrabatt wird belastet.
Nach dem Sturm - Schaden an Gebäude, Hausrat oder Auto?
Damit Ihr Schaden schnell abgewickelt werden kann, melden Sie bitte Ihren Schaden unverzüglich. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
SV KundenserviceCenter
Service-Telefon: 0180 333 9 333
Service-Fax: 0180 333 9 888
Online: www.sparkassenversicherung.de
E-Mail: haus@sparkassenversicherung.de
Ansprechpartner sind außerdem die Geschäftsstellen der SV SparkassenVersicherung und alle Geschäftsstellen der Sparkasse.
Stürme im Geschäftsgebiet der SV
Orkantief "Kyrill" zog am 18. Januar 2007 eine Spur der Verwüstung durch Deutschland. Auch im Geschäftsgebiet der SV sorgte "Kyrill" für abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume und beschädigte Autos in vielen Städten und Gemeinden. Die Schadenbilanz: 92.000 Sturmschäden in einer Größenordnung von rund 91 Millionen Euro. Der Sturm "Emma" vom 29. Februar 2008 erreichte eine Schadenhöhe von rund 30 Millionen Euro. Bisheriger Höhepunkt in der Geschichte der SV war der Weihnachtsorkan "Lothar", der 1999 bei der SV rund 250.000 Schäden mit einer Gesamthöhe von mehr als 430 Mio. Euro verursachte.
Mehr Sicherheit bei Sturm, Gewitter oder Hagel
Für ihre Kunden hat die SV im Jahr 2004 das Unwetterwarnsystem "Wind & Wetter" eingeführt. Insbesondere Hausbesitzer und Kraftfahrzeughalter profitieren von dem Service, der das vom Fraunhofer-Institut für Software und Systemtechnik (ISST) unter dem Namen "Weather Information on Demand" (WIND) entwickelte System nutzt. Die Daten für das Unwetterwarnsystem werden von der meteomedia GmbH, einem Unternehmen von ARD-Wettermann Jörg Kachelmann, zur Verfügung gestellt. Die Kunden erhalten eine Unwetterwarnung wahlweise per SMS auf ihr Handy oder eine E-Mail und werden so in die Lage versetzt, rechtzeitig zu reagieren: Fenster zu schließen, Markisen einzurollen oder das Auto in die Garage zu fahren.