Am 1. April 2007 trat das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) in Kraft, das die Entbündelung der letzten Meile im Festnetz regelt. Auf Basis dieser Regulierung bietet Swisscom neue, gesetzlich vorgeschriebene Zugangsdienste an. Das Unternehmen hat bisher rund CHF 60 Mio. in die Entbündelung investiert; bisher wurden 43 Verträge mit 22 alternativen Anbietern unterzeichnet. Cablecom und VTX sind bei der Umsetzung der Entbündelung am weitesten fortgeschritten.
Neubeurteilung wegen geänderten Eckwerten
Swisscom hatte die Preise der verschiedenen regulierten Dienste im Frühjahr 2007 gemäss den gesetzlichen Vorgaben berechnet. Als Grundlage dienten die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) und vom Bundesgericht genehmigten Eckwerte. Im Rahmen eines Interkonnektionsverfahrens hat die Kommunikationskommission (ComCom) nun aber im Dezember 2007 wichtige Eckwerte für die Berechnung der LRIC-Preise neu festgelegt, so insbesondere die Abschreibungsdauer und die Kapitalkosten der Infrastruktur. So wurde beispielsweise die Abschreibungsdauer für Kabelkanalisationen von 20 auf 40 Jahre verdoppelt. Die Veränderung der Eckwerte der Preisberechung führt zu deutlich tieferen Preisen bei der Entbündelung eines Teilnehmeranschlusses.
Gestützt auf diese geänderte Ausgangslage hat Swisscom den Entbündelungspreis für eine Teilnehmeranschlussleitung neu beurteilt und rückwirkend per 1. Januar 2008 von monatlich CHF 31 auf CHF 23.50 (exkl. Mwst) gesenkt. Auch wenn die definitiven Preise durch die ComCom erst im Sommer dieses Jahres festgelegt werden dürften, wird damit die Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer erhöht und alternativen Anbietern der Zugang zu den entbündelten Angeboten erleichtert. Mit CHF 23.50 liegt der Preis für den Teilnehmeranschluss unter Einbezug der Kaufkraft auf dem Niveau der umliegenden europäischen Länder. Swisscom erwartet, dass mit dem gewählten Vorgehen die Akzeptanz des bestehenden Regulierungsregimes in Politik und Wirtschaft steigt.
Damit die Entbündelung möglichst rasch umgesetzt werden kann, hat Swisscom zudem einen Runden Tisch einberufen. Ziel ist, die noch offenen operativen Fragen rund um die Entbündelung innerhalb der Branche anzugehen und zu lösen. Der Runde Tisch wurde vergangene Woche zum ersten Mal einberufen.
LRIC-Berechnungsmethode soll Investitionen in alternative Netze schützen
Für die Ermittlung des Entbündelungspreises für eine Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verwendet Swisscom die gesetzlich vorgeschriebene LRIC-Methode. Dabei wird von einem effizienten Anbieter ausgegangen, der das Netz neu bauen würde. Die LRIC-Methode hat zum Ziel, Investitionen zu fördern und Anbieter, die in eigene Netze investieren, nicht zu benachteiligen. Demgegenüber sind die den Endkunden verrechneten monatlichen CHF 25.25 (inkl. Mwst) für einen Festnetzanschluss bereits vor Jahren vom Bundesrat festgelegt worden, ohne Bezug zur Berechnungsmethode LRIC.
In der Schweiz herrscht seit Jahren ein intensiver Infrastrukturwettbewerb, insbesondere mit den Kabelnetzbetreibern. Dank diesem Infrastrukturwettbewerb verfügt die Schweiz gemäss Studien über eine der weltbesten Telekommunikationsinfrastrukturen mit einer flächendeckenden Breitbandabdeckung. Die Berechnungsmethode nach LRIC führt zu einem Preis, der ohne Berücksichtigung der Kaufkraft etwas höher liegt als der europäische Durchschnittswert. Der wichtigste Grund dafür sind die höheren Baukosten in der Schweiz, die rund 80% der Kosten des Anschlussnetzes ausmachen.