Swisscom erkennt auf dem Markt für Breitbanddienste keine beherrschende Stellung und hat deshalb ihren Konkurrenten bisher kein reguliertes Bitstromangebot unterbreitet. Der Anteil von Swisscom im Breitband-Endkundenmarkt von lediglich knapp 50% liegt deutlich tiefer als im Durchschnitt der europäischen Länder. Dies obwohl diese Länder bereits seit Jahren die Entbündelungsregulierung eingeführt haben. Der tiefe Marktanteil ist eine Folge des Wettbewerbs mit den Kabelnetzanbietern. Swisscom kann sich im Wiederverkaufsmarkt nicht unabhängig verhalten. So haben Leistungsänderungen im Endkundenmarkt eine Anpassung des Wiederverkaufsangebots zur Folge.
Die Wettbewerbskommission bezeichnet Swisscom als marktbeherrschend gegenüber den Wiederverkäufern, weil nur Swisscom, nicht aber die meisten Kabelnetzanbieter Angebote zum Wiederverkauf unterbreiten. Dafür darf Swisscom jedoch nicht bestraft werden. Die Kabelnetzbetreiber können selber seit Jahren Wiederverkaufsangebote machen.
Internet-Anbieter profitieren von attraktiven Wiederverkaufsangeboten
Swisscom gewährt den Konkurrenten Zugang zu den entbündelten Teilnehmeranschlüssen, die auch Bitstrom-Angebote ermöglichen. Darüber hinaus bietet Swisscom schon seit Jahren Konkurrenten attraktive Wiederverkaufsangebote an, neu auch einen DSL-Breitbandzugang ohne einen daran gekoppelten herkömmlichen Festnetzanschluss (Naked DSL). Insgesamt stehen im Schweizer Markt rund 30 Internet-Anbieter im Dienstewettbewerb. Es besteht ein intensiver Wettbewerb mit den Kabelnetzbetreibern und zunehmend auch mit den Elektrizitäts- und Stadtwerken.
Gute Breitbandabdeckung und –nutzung als Basis der Wissensgesellschaft
Im internationalen Vergleich kommt der Schweiz mit ihrer Breitbandabdeckung eine führende Rolle zu. Mit dem weiteren Ausbau der Swisscom Breitband-Infrastruktur baut das Land die Spitzenposition derzeit noch aus. Gemäss OECD liegt die Schweiz schon heute im weltweiten Vergleich auf Platz 3 der Nutzung von Breitband-Internetzugängen (DSL und Kabelnetze). Über 70% aller Schweizer Haushalte verfügen über einen schnellen Internet-Zugang.
Die sehr hohe Nutzung ist auch auf den funktionierenden Wettbewerb in unserem Land zurückzuführen: Die Schweiz verfügt über eine gute Abdeckung mit konkurrierenden Infrastrukturen von Swisscom und den verschiedenen Kabelnetzbetreibern. Die Breitband-Abdeckung liegt bei über 98% und wird weiter ausgebaut. Die von Swisscom verwendete DSL-Technologie ermöglicht Bandbreiten von bis zu 20 MBit/s.
Als Folge des Wettbewerbs der verschiedenen Infrastrukturen sind auch die Netzinvestitionen in der Schweiz sehr hoch: Für das Jahr 2006 ergibt sich eine Pro-Kopf-Investition von rund CHF 300. Dieser Wert liegt deutlich über dem Durchschnitt in der EU.
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wird geprüft
Swisscom wird die Verfügung im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden, das über die Frage der Marktbeherrschung endgültig entscheidet. Während der Dauer des Verfahrens muss Swisscom den regulierten Bitstromzugang nicht anbieten.