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Bundestag will Karaoke als Droge einstufen

(lifePR) (Berlin/Hamburg, )
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute mit einer Petition, nach der Karaoke-Singen künftig unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen soll. Die Einstufung in der Kategorie "leichte Droge" sei gerechtfertigt, weil beim "lauten Singen, wie es bei Karaoke üblich ist, signifikante hormonelle Veränderungen wissenschaftlich nach­gewiesen sind, die den Wirkungen bei der Einnahme bestimmter Drogen nicht nach­stehen", zitiert das Online-Karaokeportal TalentRun aus der Petition zur Gesetzes­änderung. Die Forschung habe erwiesen, dass Karaoke zu einer verstärkten Aus­schüttung des Glückshormons Oxytocin führe und gleichzeitig den Ausstoß der Stress- und Agressions­hormone Testo­steron und Cortisol absenke, heißt es in der Begründung. Dadurch könne lautes Singen schon nach wenigen Minuten zu einem leichten Rausch führen, der auf­grund des durch tieferes Einatmen erhöhten Kohlendioxid-Konzentration im Blut noch verstärkt werde. Die Petition im Deutschen Bundestag verlangt die kurzfristige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage durch eine Rechtsverordnung, um den Karaoke-Bars in Deutschland den Garaus zu machen, ähnlich den bundesweiten Aktionen zur Schließung privater Wettbüros vor gut einem Jahr.

Das Karaokeportal TalentRun wehrt sich gegen die Einstufung als "Online-Dealer" und will den Betrieb der Webseite www.talentrun.de weiterhin aufrecht erhalten. "Wir machen weiter, solange uns keine richterliche Verfügung ins Haus flattert", erklärt TalentRun-Geschäftsführer Matthias Krause. Es lägen zwar Gutachten vor, die bestätigen, dass Karaoke einen "Freudentaumel im Gehirn" auslöse, aber "will der Staat wirklich Freude durch Singen gesetzlich verbieten?", fragt Matthias Krause.

Der Gesetzgeber hatte 1971 das Opiumgesetz von 1929 durch das "Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln ersetzt. Dieses sieht heute bei Verstößen eine Höchststrafe von bis zu 15 Jahren Gefängnis vor. In § 1 Abs. 2 bis 6 BtMG wird die Regierung ermächtigt, durch Ver­ordnung weitere Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu unterstellen. Diese Ermächtigungsgrundlage, auf die sich auch die Anti-Karaoke-Petition bezieht, wird von vielen Juristen als nicht vereinbar mit dem Gewalten­teilungs­prinzip des Grundgesetzes eingestuft.

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TalentRun (www.TalentRun.de) bietet Deutschlands erstes und größtes Online-Karaoke Netzwerk. Zur Auswahl stehen über 800 Karaoke Hits zum Mitsingen und über 20.000 Karaoke Videos und Gesangsaufnahmen. Mit­machen kann jeder Singbegeisterte, der über einen PC mit DSL-Anschluss verfügt. Die An­schaffung einer Spielkonsole ist nicht notwendig. Die Nutzung der Karaoke Plattform ist kosten­frei.

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