Das Karaokeportal TalentRun wehrt sich gegen die Einstufung als "Online-Dealer" und will den Betrieb der Webseite www.talentrun.de weiterhin aufrecht erhalten. "Wir machen weiter, solange uns keine richterliche Verfügung ins Haus flattert", erklärt TalentRun-Geschäftsführer Matthias Krause. Es lägen zwar Gutachten vor, die bestätigen, dass Karaoke einen "Freudentaumel im Gehirn" auslöse, aber "will der Staat wirklich Freude durch Singen gesetzlich verbieten?", fragt Matthias Krause.
Der Gesetzgeber hatte 1971 das Opiumgesetz von 1929 durch das "Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln ersetzt. Dieses sieht heute bei Verstößen eine Höchststrafe von bis zu 15 Jahren Gefängnis vor. In § 1 Abs. 2 bis 6 BtMG wird die Regierung ermächtigt, durch Verordnung weitere Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu unterstellen. Diese Ermächtigungsgrundlage, auf die sich auch die Anti-Karaoke-Petition bezieht, wird von vielen Juristen als nicht vereinbar mit dem Gewaltenteilungsprinzip des Grundgesetzes eingestuft.