Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 41532

Taunus Touristik Service e.V. Hohemarkstraße 192 61440 Oberursel (Taunus), Deutschland http://taunus.info/
Ansprechpartner:in Almut Boller +49 6172 9994120
Logo der Firma Taunus Touristik Service e.V.
Taunus Touristik Service e.V.

5 Sterne strahlen über in Wehrheim

Erste Ferienwohnung im Hochtaunuskreis mit 5 Sternen klassifiziert

(lifePR) (Bad Homburg, )
Über Wehrheim strahlen neue Sterne: Das Apfeldorf freut sich über die erste Ferienwohnung im Hochtaunuskreis, die mit fünf Sternen ausgezeichnet wurde. Gemeinsam mit einer zweiten Feiernwohnung - ausgezeichnet mit vier Sternen - macht sie mit einem hohen Qualitätsanspruch auf sich aufmerksam und bietet dem Gast Besonderes.

"Qualität ist ein wichtiger Bestandteil des touristischen Angebotes", erklärt dazu der Vorsitzende des Taunus Touristik Service, Landrat Ulrich Krebs. "Das betrifft Hotels, in besonderem Maße aber auch Ferienwohnungen und -häuser sowie Privatzimmer. Denn nur wenn sich der Gast wohl und willkommen fühlt, erholt er sich und kehrt gerne wieder in den Taunus zurück."

Sichtbares Zeichen für die hohe Qualität und auch das Engagement der Vermieter sind schwere Emaille-Schilder. Überreicht von Bürgermeister Gregor Sommer und Almut Boller, Geschäftsführerin des Taunus Touristik Service, sind sie Auszeichnung und Verpflichtung zugleich. Denn wer vier oder gar fünf Sterne haben möchte, muss außergewöhnliches bieten.

Die Klassifizierung unterliegt einer strengen Prüfung durch den Deutschen Tourismusverband. Nur so kann der hohe Anspruch, der formuliert wird, auch eingehalten werden. Vier Sterne: Das bedeutet, dass außer den Mindestkriterien wie eine Heizquelle in jedem Raum oder einem Spiegel viele weitere Punkte vorhanden sein müssen. Dazu gehören eine gehobene Ausstattung ebenso wie ein Frühstücksservice oder moderne Unterhaltungselektronik.

Wer seine Ferienwohnung mit fünf Sternen schmücken möchte, hat sich eine große Aufgabe gestellt. Über 900 Punkte fordert das Klassifizierungsverfahren des Deutschen Tourismusverbandes.

Wie aufwendig das ist, zeigt sich in der Anzahl der fünf Sterne klassifizierten Ferienwohnungen. Im Hochtaunuskreis findet sich die erste Ferienwohnung, die mit fünf Sternen ausgezeichnet ist, in Wehrheim. Eine weitere, so hochwertige Ferienwohnung bietet der Taunus in Bad Nauheim.

Eine Mitarbeiterin der Gemeinde Wehrheim und zwei geschulte Mitarbeiterinnen des Taunus Touristik Service haben sich überzeugt: Die "kleine Wellness-Welt" der Familie Nedwed hat sich ihre fünf Sterne verdient. Mit den zahlreichen Wellness-Angeboten vom griechischen Bad bis hin zum ägyptischen Saunaraum und zum orientalischen Wohnzimmer setzt die Ferienwohnung auf Besonderes und ist im Taunus nahezu einzigartig.

Mit gehobener Ausstattung, Frühstücks- und Einkaufsservice, schöner Terrasse und direktem Garten- und Waldblick besticht die Ferienwohnung im Haus Taunusblick. Familie Schmitz in Obernhain freut sich über ihre vier Sterne.

Neben den beiden "neuen" Ferienwohnungen sind in Wehrheim noch drei Ferienwohnungen und zwei Privatzimmervermieter mit jeweils drei Sternen und ein Anbieter von Privatzimmern mit zwei Sternen klassifiziert.

Sterne im Taunus - Ein Qualitätsversprechen

Die Klassifizierung von Ferienwohnungen und Privatanbietern bis acht Betten steht für Qualität und ein angemessenes Preis-Leistungs-verhältnis. Diesem hohen Anspruch trägt der Taunus Touristik Service mit seinem Gastgeberverzeichnis "Taunus - Land der Berge, Burgen, Bäder" Rechnung. Sind doch in der Broschüre - und das ist einzigartig in Hessen - nur die Betriebe verzeichnet, die auf "Herz und Stern" überprüft worden sind. Das Auszeichnungsverfahren, 1994 vom Deutschen Tourismusverband initiiert, zeigt Sterne als international verständliche Symbole. So kann der in- oder ausländische Gast in aller Ruhe die für ihn geeignete Unterkunft suchen. Seine Erwartungen und Ansprüche spiegeln sich in den Sternen wider.

Wer gerne in großen Reisekatalogen blättert, findet sich mit der Zuordnung in Unterkunftskategorien leicht zurecht. Hier haben die Sterne bereits Einzug gehalten und strahlen für den Urlaub nach Wunsch. Auch das Land Hessen veröffentlicht in seinem Gastgeberverzeichnis "Sterneland Hessen" nur die Betriebe, die besichtigt und klassifiziert wurden.

Dass die Qualitätsoffensive keine Einbahnstraße ist, beweist die ständige Kontrolle. Alle drei Jahre wird streng geprüft, ob die Kriterien noch eingehalten werden oder sich - im besten Falle - der eine oder andere Stern dazu gesellen darf. Die Teilnahme an der Klassifizierung ist in jedem Fall freiwillig.

Eine Klassifizierung sagt freilich nichts über den Standard der Betriebe aus, die (noch nicht) klassifiziert sind. Sie finden sich natürlich auch im Taunus wieder. Der Internet-Auftritt www.taunus.info bietet ihnen eine gute Gelegenheit sich zu präsentieren. Dazu zeigt die Rubrik "Zimmer frei" an, wo welches Zimmerangebot verfügbar ist.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.