Bei Verkaufsfahrten oder besser bekannt unter Kaffeefahrten:
Ein schöner Teppich, ein günstiger MP3-Player, edler Schmuck. Schnell kauft man in Ferienlaune etwas, das man eigentlich nicht braucht oder das völlig überteuert ist. In der Regel gilt das Recht des Urlaubsorts. Man kann den Vertrag nicht rückgängig machen. Die einzige Ausnahme ist: Der Urlauber wurde auf einer vom deutschen Veranstalter organisierten Verkaufsfahrt zum Kauf animiert, dann kann man einen Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe bzw. Lieferung der Ware widerrufen.
Tipp: Genau überlegen, ob man am Urlaubsort größere Anschaffungen machen will. Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen! Am Strand und in Strandgeschäften angebotene Produkte sind zudem oft minderwertig und nicht selten Fälschungen. Besonders achtsam solten Sie auch sein wenn es um Urlaubsmitbringsel geht die unter das Artenschutzgesetz fallen. Hier drohen je nach Urlaubsland empfindlich höhe Geld oder sogar Gefängnisstrafen.
Ran an die Reklamation
Ärgerlich: Urlauber haben einen neuen Laptop im Ausland gekauft, der aber kaputt ist. Es gilt zwar nicht deutsches Recht, aber innerhalb der EU gibt es eine Richtlinie, die besagt, dass der Verkäufer zwei Jahre für mangelhafte Ware haftet. Man muss sein Recht aber am Urlaubsort einfordern.
Tipp: Wenn man sich eine größere Anschaffung im Ausland leisten möchte, am besten bei einer größeren Kette einkaufen. Viele Reklamationen werden EU weit über Niederlassungen in Deutschland abgewickelt. Quittungen und Rechnungen sollten Sie deshalb immer aufbewahren.
Vorsicht mit der Kreditkarte
Kreditkartenbetrug und falsche Abbuchungen sind für jeden Urlauber ein Horror.
Tipp: Keine Blankobelege unterschreiben, zum Beispiel bei einer Mietwagenfirma oder im Hotel. Im Restaurant nur mit Lesegerät am Tisch oder Tresen abrechnen, die Karte also nicht aus der Hand geben. Wichtig: Telefonnummer zur Kartensperre immer griffbereit haben und bei Verlust der Karte sofort handeln.
Im Internet Cafe
Weltweit seine E-Mails checken das ist ganz normale und weitverbreitete Sache.
Doch es lauern Gefahren.
Tipp: In Internet Cafes niemals Passwörter verwenden oder Online Banking machen. Besser im Hotel nach einer gesicherten Verbindung fragen, doch auch hierbei Sorgfalt walten lassen.
Hinsehen beim Mietwagen
Wer einen Mietwagen im Ausland mietet, sollte die Vertragsbedingungen genau lesen. Oft findet man sie jedoch nur in der Landessprache. Und so ist schnell vereinbart, dass man bei der Übergabe den gefüllten Tank extra bezahlt. Ist dieser bei Rückgabe des Fahrzeugs noch halbvoll, zahlt man drauf. Wer nicht alle Beulen und Kratzer im Übergabeprotokoll vermerkt, dem wird nach Rückgabe oft ein Schaden auferlegt, den man gar nicht verursacht hat.
Tipp: Auch wenn es manchmal etwas teurer ist, den Mietvertrag schon bei einem Anbieter in Deutschland abschließen, dann gilt das deutsche Recht und bei Problemen kann man in Deutschland klagen. Bucht man beim Veranstalter, gehört der Mietwagen zum Reisevertrag und man hat zusätzliche Rechte bei Mängeln.
Nach dem Hoteldiebstahl
Wird im Hotelzimmer eingebrochen, haftet der Veranstalter dafür nicht.
Tipp: In solchen Fällen hilft nicht nur eine Gepäckversicherung. Auch die Hausratversicherung, abgeschlossen für die eigene Wohnung in der Heimat, springt meist ein.
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Quelle: Travel Talk