Diese Frage wurde schon so oft gestellt und heiß diskutiert. Gehören Streiks in den Einflussbereich einer Airline oder nicht? Eine Entscheidung ist gefallen und der Bundesgerichtshof hat nun das Urteil gefällt, dass Passagiere bei Flugausfällen wegen Streiks keine Entschädigung erhalten.
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben eine wichtige Klarstellung vorgenommen.
Bei Flugausfällen müssen die Passagiere betreut werden, außerdem wird eine Kompensation je nach Flugentfernung fällig. Allerdings enthält die entsprechende EU Verordnung den Zusatz, dass kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn die Annullierung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist. Ob neben Wetter, Vulkanaschewolken und anderen Geschehnissen auch Streiks dazu gehören, war strittig. Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Urteil präzisiert, dass ein Arbeitskampf nicht zur "normalen Betriebstätigkeit" gehöre, auch wenn die Airline selbst mit am Verhandlungstisch sitzt. Zwei Passagiere hatten gegen Lufthansa geklagt, weil ein Flug von Miami nach Deutschland wegen Streiks gestrichen worden war.
Ihr Team von TCE-Reisen.de
Quelle: Travel Talk