Die neue CD-ROM «Kilometerkosten 2008» ermöglicht es Firmenbuchhaltungen und Personalabteilungen, die Autokosten von mehreren Fahrzeugen schnell und einfach zu berechnen, um die entsprechenden Kosten im neuen Lohnausweis vorschriftgemäss auszuweisen.
Gemäss neuem Lohnausweis ist die Privatnutzung des Geschäftswagens steuerpflichtig. Ziffer 2.2 «Privatanteil Geschäftswagen» der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises enthält folgende Regelung: Wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Geschäftswagens trägt und der Arbeitnehmer lediglich die Benzinkosten für grössere Privatfahrten am Wochenende oder in den Ferien bezahlt, beläuft sich der zu deklarierende Betrag monatlich auf rund ein Prozent des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) oder mindestens CHF 150.– pro Monat. Bei Leasing- Fahrzeugen wird anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis des Fahrzeuges (exkl. Mehrwertsteuer) als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Die Alternative zum Pauschalabzug besteht in der Führung eines Bordbuchs, in das die privat und geschäftlich gefahrenen Kilometer eingetragen werden. Die TCS-CD eignet sich für die Erstellung und Anpassung von Spesenreglementen von Firmen. Mit Ihrer Hilfe können auch individuelle, auf den Wohnsitzkanton zugeschnittene Berechnungen der Kilometerkosten vorgenommen werden.
Rechnungsbeispiel Für die Berechnung der Kilometerkosten der privat gefahrenen Kilometer geht man wie folgt vor:
Die Anzahl gefahrener Kilometer wird multipliziert mit dem entsprechenden Kilometeransatz gemäss der TCS-Kilometerkosten-Berechnung. Dieser hängt von der Jahresfahrleistung und dem Fahrzeugneupreis ab. Bei einem Musterauto mit einem Neupreis von CHF 35'000.– und einer Jahresfahrleistung von 15’000 km ergeben sich Autokosten von rund 75 Rp./km (ohne Einbezug der Kosten für die Vollkaskoversicherung). Rechnet man diese mit ein, ergeben sich je nach Risiko Kosten von rund 86 Rp./km. Ist das Fahrzeug geleast, muss mit noch höheren Kosten pro gefahrenen Kilometer gerechnet werden.