Grundsätzlich gilt: Die Fußball-EM ist kein Grund für arbeitsrechtliche Ausnahmen! Falls beispielsweise jemand auf die Idee kommen sollte, während der Zeit der Spiele arbeitsunfähig zu sein und dieses sogar vorher ankündigt, liefert dem Arbeitgeber einen Grund für fristlose Kündigung. Der Wunsch des Arbeitnehmers, in eine andere Schicht versetzt zu werden, um ein Spiel verfolgen zu können, muss vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden. Den Arbeitsplatz zu verlassen, um ein Spiel zu verfolgen, wäre ein klarer Fall von Arbeitsverweigerung.
Während der Arbeitszeit dürfen die meisten Arbeitnehmer im Radio ein Spiel verfolgen, sofern es die Kunden, Kollegen oder den Arbeitsablauf nicht stört. Fernsehen ist hingegen in der Regel nicht zulässig. Ebenso könnte das Spiel im Live-Ticker im Internet eine unzulässige Internet-Nutzung darstellen und zu fristloser Kündigung führen.
Ein Tipp der Redaktion: Da die Vorführung der Spiele im Fernsehen meist mehrfach wiederholt wird, sollte man sich zunächst das Fernsehprogramm ansehen, bevor man sich am Arbeitsplatz Ärger einhandelt. Außerdem dürften nur die wenigsten Spiele tatsächlich so interessant sein, dass es sich lohnt, sie aufmerksam zu betrachten...
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