Verkauf aller Plus-Märkte in den marktanteilskritischen Gebieten durch den Eigentümer Tengelmann Beteiligungsverhältnis am Gemeinschaftsunternehmen 80 % EDEKA und 20 % Tengelmann Verzicht auf die Einkaufskooperation für Kaiser's Tengelmann.
Zu dieser Entscheidung nimmt Karl-Erivan W. Haub, Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Tengelmann, wie folgt Stellung:
"Im Sinne unserer Mitarbeiter sind wir froh, dass das Bundeskartellamt nach inzwischen mehr als sechs Monaten seine Entscheidung getroffen hat. Für unsere Mitarbeiter war das letzte halbe Jahr eine unerträgliche Situation. Nun haben wir endlich Klarheit.
Die Anzahl der zu verkaufenden Filialen, die das Bundeskartellamt der Fusion vorangestellt hat, ist höher ausgefallen als erwartet. Gespräche mit dem Ziel der wettbewerbs- und vor allem arbeitsplatzerhaltenden Veräußerung der Filialen haben wir bereits aufgenommen. Wir sind zuversichtlich, diese Bedingung innerhalb der vorgesehenen Zeit von sechs Monaten erfüllen zu können. Dann kann der Unternehmenszusammenschluss spätestens zum Anfang des nächsten Jahres vollzogen werden.
Das Bundeskartellamt ist leider unserem Wunsch nicht gefolgt, auch weiterhin aktiv am entstehenden Gemeinschaftsunternehmen beteiligt zu bleiben. Die vom Kartellamt geforderte Gesellschafterstruktur von 80:20 macht aus der geplanten Partnerschaft fast einen Unternehmensverkauf, was nicht unser Ziel war. Wir hätten gerne mehr Gestaltungsspielraum gehabt.
Dass die Einkaufskooperation zwischen Kaiser's Tengelmann und EDEKA untersagt wurde, ist bitter. Auch wenn wir unser Supermarktgeschäft in den letzten Jahren recht erfolgreich betrieben haben, hätten wir durch die Zusammenarbeit mit EDEKA unseren Einkauf dauerhaft stärker absichern können. Wir werden mit unserer hochmotivierten Mannschaft alles daran setzen, die Kaiser's und Tengelmann Märkte erfolgreich weiter zu entwickeln.