Laut einem Positionspapier zum Nationalen Integrationsplan der Bundestagsfraktion der CDU/CSU soll beispielsweise für Opfer von Heiratsverschleppung die Rückkehr nach Deutschland verbessert werden.
In dem am 14. Juni 2007 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes ist das Rückkehrrecht bei Heiratsverschleppung jedoch unter den Tisch gefallen. „Es ist somit obsolet, dass Staatsministerin Böhmer weiter über diesen Punkt als Gegenstand der Verbesserung für Migrantinnen diskutiert,“ so Sibylle Schreiber, Referentin bei TERRE DES FEMMES. „Eines der Kernelemente muss das Recht auf Integration sein,“ führt Schreiber fort.
Im nationalen Integrationsplan rühmt Staatsministerin Böhmer, dass erstmalig mit Zugewanderten zusammengearbeitet wird. Im Ergebnis sieht TERRE DES FEMMES jedoch diese Aussage zur reinen Absichtserklärung geschrumpft. Nach dem Integrationsplan soll für MigrantInnen auch mehr Schul- und Sozialarbeit geleistet werden, das aber liegt wiederum im Ermessen der Bundesländer.
„Wie will eine Bundespolitikerin ohne entsprechende und klare Gesetzesvorgaben des Bundes sich in der Landespolitik versuchen?“, kritisiert Stolle und fügt hinzu, „dass es ist nicht verwunderlich ist, dass der Eindruck entsteht, dass die Nöte von Migrantinnen nicht Ernst genommen werden.“
TERRE DES FEMMES fordert einen Stopp von Absichtserklärungen und die Schaffung wichtiger Gesetzesgrundlagen, um Migrantinnen ernsthaft zu integrieren und Ihnen hierfür auch die Rechte einzuräumen.