Jährlich reisen etwa 3.000 bis 6.000 Kinder alleine nach Deutschland ein, viele von ihnen, um hier Schutz vor Verfolgung, Krieg und Gewalt in ihrem Heimatland zu finden. Doch ihr Asylantrag hat kaum eine Chance auf Erfolg. „Es ist beschämend, dass beispielsweise ehemalige Kindersoldaten, die schwer traumatisiert und hoch schutzbedürftig sind, in Deutschland kein Asyl bekommen.“ Bei der Anhörung selbst sind Jugendliche ab 16 Jahren zudem oftmals ganz auf sich allein gestellt, da sie gemäß dem Asylverfahrensgesetz bereits ab diesem Alter voll handlungsfähig sind.
Mit dieser Praxis verstößt Deutschland eindeutig gegen die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention. Diese garantiert allen Kindern unter 18 Jahren die gleichen Rechte und legt fest, dass das Kindeswohl vor allen staatlichen, behördlichen und sonstigen Belangen Vorrang haben muss. Deutschland hat die Konvention im Jahr 1992 nur unter Vorbehalt ratifiziert. Demzufolge haben Flüchtlingskinder nicht dieselben Rechte wie deutsche Kinder, sie werden beispielsweise bei Schule und Ausbildung und bei der medizinischen Versorgung benachteiligt. „Dies ist eine klare Verletzung der Menschenrechte“, sagt Ralf Willinger.