ALS SICHERHEIT DIENT AUSSCHLIESSLICH IHR KUNSTWERK
Die Non-Recourse-Darlehen nutzen lediglich Ihr Kunstwerk als Sicherheit. Das bedeutet, dass keine persönliche Haftung besteht. Der Leihnehmer muss rechtmäßiger Eigentümer des Kunstwerks sein. Dieses wird konservativ geschätzt und kann mit bis zu 40 % seines Wertes beliehen werden (Loan-to-Value).
IHR KUNSTWERK WIRD SICHER AUFBEWAHRT
Das Kunstwerk wird unter dem Namen der Bank in einem spezialisierten Kunstlager eingelagert und versichert. Auf Wunsch des Kunden kann das Lager in der Nähe angesiedelt werden, außerdem wird dem Leihnehmer Zugang zu seinem Kunstwerk gewährt (zum Beispiel für einen Verkauf). Das Kunstwerk kann während der Laufzeit des Darlehens jedoch nicht entnommen werden.
DIE FLEXIBLE LAUFZEIT IST ATTRAKTIV
Anders als bei gewöhnlichen Krediten ist die Laufzeit flexibel. Die Zinssätze beginnen bei 9,5 % pro Jahr. Die Zinszahlungen erfolgen vierteljährlich, die Rückzahlung des Kapitals erfolgt am Ende der Laufzeit. Auf Wunsch kann der Kunde den Darlehensvertrag mehrfach verlängern. Nach Ablauf und Rückzahlung des Darlehens inklusive aufgelaufener Zinsen erfolgt die Rückgabe des Kunstwerks. Sämtliche Kosten der Wertermittlung, Prüfung, Lagerung und Versicherung am Lagerort werden von der Bank übernommen, während der Kunde den Transport zu einem Kunstlager seiner Wahl organisiert. Selbstverständlich bleiben Anfragen und Wertermittlungen auch dann kostenfrei, wenn der Kreditvertrag nicht zustande kommt.
DER VERKAUF ÜBER AUKTIONSHÄUSER WÄHREND DER LAUFZEIT IST MÖGLICH
Beabsichtigt der Kunde, das Kunstwerk vor Ablauf der Leihfrist zu verkaufen, ist dies jederzeit gegen eine geringe Vorfälligkeitsgebühr möglich. Im Rahmen eines Privatverkaufs kann das Kunstwerk stets von Interessenten im Lager besichtigt werden. Auch ein Verkauf über große Auktionshäuser ist während der Laufzeit möglich. In diesem Fall können die Kunstwerke weltweit versendet und ausgestellt werden, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
WAS PASSIERT, WENN DAS DARLEHEN NICHT ZURÜCKGEZAHLT WERDEN KANN?
Für den Fall, dass der Darlehensvertrag nicht verlängert oder das Darlehen nicht fristgerecht zurückgezahlt wird, wird das Werk in einer öffentlichen Versteigerung verwertet. Sollte bei der Auktion nach Abzug aller Kosten (Darlehen, aufgelaufene Zinsen und Auktionsgebühren) ein zusätzlicher Erlös erzielt werden, wird dieser an den Kunden ausgezahlt.