1. In Anbetracht der außerordentlichen und einmaligen Bedeutung der Klassik-Stiftung Weimar für die deutsche Geistes- und Kulturgeschichte und im Bewusstsein seiner großen Verantwortung für dieses kulturelle Erbe von Weltrang bekräftigt der Stiftungsrat, dass allein das Wohl der Stiftung das weitere Handeln bestimmen kann und darf. Bezug nehmend auf die gegenwärtigen öffentlichen Diskussionen ist sich der Stiftungsrat der Verpflichtung bewusst, dieses große Potential der Stiftung auch in Zukunft zu erhalten und zu vermehren.
2. Der Stiftungsrat unterstreicht deshalb die Notwendigkeit einer umgehenden Ausschreibung für die Position der Präsidentin oder des Präsidenten. Es gilt, die der Bedeutung dieser Stiftung und der damit anfallenden breitgefächerten Anforderungen am besten gerecht werdende Persönlichkeit zu finden und dann zu bestellen. Dem Entwurf eines Ausschreibungstextes wird zugestimmt.
3. Des Weiteren wird eine Findungskommission eingesetzt, der je ein Vertreter der drei Zuwendungsgeber, zwei Vertreter des wissenschaftlichen Beirats, der Vertreter des Hauses Sachsen-Weimar und Eisenach sowie der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Generalsekretär des internationalen Goethe-Instituts sowie eine weitere hochrangige Persönlichkeit aus der Wissenschaft angehören. Die Findungskommission wird auf der Grundlage der Ausschreibung eine Beschlussempfehlung für den Stiftungsrat erarbeiten.