Minister Goebel: „Der Verwaltungskostenbeitrag ist geltendes Recht. Die Hochschulen sind zur Erhebung und die Studierenden zur Zahlung verpflichtet. Jeder Studentin und jedem Studenten muss bewusst sein, dass sie oder er sich bei einer Beteiligung an der Aktion der Konferenz Thüringer Studierendenschaften rechtswidrig verhält. Geht der Verwaltungskostenbeitrag nicht auf dem Konto der Hochschule ein, bedeutet dies, dass die Immatrikulation oder Rückmeldung zum neuen Semester nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.“
Damit seien unmittelbar oder mittelbar folgende Nachteile und Rechtsfolgen verbunden:
- die Mitgliedschaft an der Hochschule endet und somit insbesondere das Recht, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen ablegen zu können,
1 Leistungen des Studentenwerks können nicht mehr in Anspruch genommen werden (Verpflegungseinrichtungen, Wohnheime, Kindertagesstätte),
2 Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fallen weg,
3 die Eltern verlieren den Kindergeldanspruch,
4 es entfallen weitere mit der Immatrikulation verbundene soziale Vergünstigungen (Bibliotheksnutzung, Hochschulsport),
5 der Krankenversicherungsschutz als Studierender erlischt,
6 für ausländische Studierende entfällt ggf. die Aufenthaltserlaubnis (einschließlich der damit verbundenen Beschäftigungserlaubnis), da diese oftmals an den Studierendenstatus geknüpft ist,
7 bei Erstimmatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge droht der Verlust des Studienplatzes,
8 schließlich verliert der rechtswidrig nicht zahlende Studierende externe Vergünstigungen, die mit dem Studentenausweis verbunden sind.
Angesichts dieser erheblichen Risiken ruft Minister Goebel abschließend alle Thüringer Studierenden zur Rechtstreue auf: „Zahlen Sie den Verwaltungskostenbeitrag wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie erfüllen damit ihre Pflicht und stärken gleichzeitig ihre Hochschule. Von den an den Hochschulen verbleibenden 2,5 Mio. Euro im Jahr können beispielsweise 50 wissenschaftliche Mitarbeiter bezahlt oder rund 75.000 Lehrauftragsstunden gegeben werden.“