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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Der Gemeinsame Unterricht in Thüringen

(lifePR) (Erfurt, )
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- Rechtliche Grundlagen
Mit dem Thüringer Schulgesetz und dem Thüringer Förderschulgesetz von 2003 wurde der Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gesetzlich festgeschrieben. Demnach sollen integrative Formen von Unterricht und Erziehung in allen Schulformen angestrebt werden. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen, soweit möglich, in allgemeinen Schulen (Grundschulen sowie Schulen die zum Haupt- und Realschulabschluss, Abitur oder berufsbildenden Abschlüssen führen) unterrichtet werden. Nur wenn sie dort auch mit Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, erfolgt der Unterricht in den Förderschulen.

Förderschwerpunkte
Der Gemeinsame Unterricht kann lernzielgleich oder lernzieldifferent sein. Beim lernzielgleichen Unterricht haben Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sehen, Hören, in der körperlichen und motorischen Entwicklung, der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung die Möglichkeit, den gleichen Abschluss zu erreichen wie ihre Mitschüler ohne sonderpädagogischen Fördebedarf. Im lernzieldifferenten Unterricht streben Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen und der geistigen Entwicklung im Gemeinsam Unterricht andere Abschlüsse an als ihre Mitschüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

Ziel des Gemeinsamen Unterrichts
Im Gemeinsamen Unterricht lernen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Schülern der allgemeinen Schulen. Ziel des Gemeinsamen Unterrichts ist das Erreichen der Lernziele des jeweiligen Bildungsgangs. Ein besonderes Augenmerk der Pädagogen liegt auf der sozialen Integration der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. So soll der Gemeinsame Unterricht die gegenseitige Akzeptanz aller Schüler ermöglichen und den Umgang miteinander fördern.

Umsetzung der UN-Konvention
Im Jahr 2009 hat Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Damit wurde das Recht von Menschen mit Behinderungen auf inklusive Bildung anerkannt. Deutschland erklärte sich damit bereit, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten.

Demnach sollen Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.
Vielmehr muss ihnen ein gleichberechtigter Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen ermöglicht werden.

Entwicklung der Schul- und Schülerzahlen
Der demografische Wandel führte zu einem starken Rückgang der Schülerzahlen. So hat sich die Gesamtschülerzahl in Thüringen seit Mitte der 1990-er Jahre mehr als halbiert (siehe Tabelle). Stark zurückgegangen ist die Zahl der Grund- und Regelschulen. Die Zahl der Förderzentren in Thüringen ist seit dem Schuljahr 1994/1995 dagegen nur leicht rückläufig. Diese Entwicklung ist auch ein Grund, warum der Gemeinsame Unterricht gestärkt werden muss.

Förderschulquote
Die Förderschulquote ist der Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Förderschulen unterrichtet werden, gemessen an der Gesamtschülerzahl der allgemein bildenden Schulen. Thüringen gehört im bundesweiten Vergleich zu den Ländern mit einer sehr hohen Förderschulquote und liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt, obwohl es in Thüringen nicht mehr Kinder mit Behinderungen gibt als anderswo. Länder wie Bayern oder Rheinland-Pfalz haben eine deutlich niedrigere Förderschulquote als Thüringen.

Förderquote
8,2 Prozent der Schüler der Klassenstufen 1 bis 10 an den allgemein bildenden Schulen haben sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Förderquote ist unabhängig von der Schulart, in der die Schüler unterrichtet werden. Ein Vergleich nach Schulamtsbezirken zeigt, dass es dabei innerhalb Thüringens große Unterschiede gibt. Die Zahlen machen deutlich, dass die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vor Ort sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat begonnen, diesen Prozess einheitlichen Maßstäben zu unterwerfen. In fünf Schulamtsbereichen sind in einer Erprobungsphase Qualitätsteams im Einsatz.

Integrationsquote
Bei der Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat Thüringen großen Nachhol- und Regelungsbedarf. Im Schuljahr 2009/10 lernte nur jeder 5. Schüler (21,6 Prozent bzw. 2821 Schüler) mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht. Im aktuellen Schuljahr hat sich der Anteil leicht auf 25,5 Prozent erhöht. Große Unterschiede gibt es in den einzelnen Thüringer Schulamtsbereichen (siehe Grafik). Ursachen dafür liegen unter anderem in der vor Ort entstandenen Infrastruktur. Gleichzeitig ist es das Ziel des Ministeriums, bei Pädagogen vor Ort und der gesamten schulischen Öffentlichkeit die Identifikation mit dem Gemeinsamen Unterricht zu stärken.

Personelle Ausstattung
An den staatlichen Schulen in Thüringen arbeiten 1.848 Förderschullehrer; dies entspricht 1.664 Vollzeitbeschäftigten-Stellen. Sie betreuen 12.159 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Davon sind 3.097 Schüler im Gemeinsamen Unterricht, 9.062 Schüler lernen an den Förderschulen.

Für 3.097 Schüler im Gemeinsamen Unterricht stehen im laufenden Schuljahr 438 Förderschullehrer-Vollzeitstellen zur Verfügung.

50 Prozent aller Grund- und Regelschulen, Gymnasien und Gesamtschulen verfügen über etwa eine halbe Stelle, 13 Prozent über eine oder mehr Vollzeitstellen.

Um diese Versorgung weiter zu erhöhen, wird im Schuljahr 2011/2012 zunächst jeder Grund- und Regelschule unabhängig von der Vorlage eines sonderpädagogischen Gutachtens pauschal eine halbe Stelle zur sonderpädagogischen Förderung in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung zugewiesen.

Darüber hinaus werden weitere Lehrerstunden zur sonderpädagogischen Förderung vergeben. Die Vergabe erfolgt unter anderem in Abhängigkeit von der Schulgröße und der Anzahl der Schüler im Gemeinsamen Unterricht.

Unterstützungsangebote
In allen Schulamtsbereichen Thüringens arbeiten Berater für den Gemeinsamen Unterricht. Das sind pro Schulamtsbereich mindestens zwei Lehrer. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen Gemeinsamer Unterricht sowie die Einzelfallbegleitung von Eltern, Schülern und Lehrern.

Darüber hinaus bietet auch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien Fortbildungsveranstaltungen zum Gemeinsamen Unterricht und zum Umgang mit Lernschwierigkeiten, Lernstandserhebungen und Diagnostik an. Seit dem Jahr 2000 waren es insgesamt mehr als 2.500.

Entwicklungsplan
Mit einem Entwicklungsplan beschreiben wir die weitere Entwicklung der Förderzentren und des Gemeinsamen Unterrichts. Die Förderschulen sollen als regionale und überregionale Kompetenz- und Beratungszentren etabliert werden und somit zur Erhöhung der Integrationsquote beitragen. Darüber hinaus sollen die Förderschullehrer und Sonderpädagogischen Fachkräfte direkt an den allgemeinen Schulen arbeiten. Ob dies über eine Abordnung oder eine Versetzung erfolgt, ist derzeit in der rechtlichen Prüfung.
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