Christoph Matschie betont: "Die vom Hochwasser Betroffenen brauchen jetzt schnelle Unterstützung. Viele Regionen Thüringens wurden hart getroffen. Auch die Arbeit von Ehrenamtlichen wurde in Mitleidenschaft gezogen. Ob Vereinsheim, Kunstwerk, Spielplatz oder Kindergarten-Förderverein - ich will, dass Hilfe schnell auch zu den tausenden Ehrenamtlichen kommt. Deshalb habe ich ein Sofortprogramm für gemeinnützige Vereine aufgelegt. Die Mittel können unbürokratisch beantragt werden. Für eine transparente Entscheidung wird eine Jury sorgen."
Für betroffene Vereine stellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 80.000 Euro aus Überschüssen der Staatslotterien bereit. "Schnell und unbürokratisch soll mit Zuwendungen für Sachkosten geholfen werden - zum Beispiel bei der Neubeschaffung von Mobiliar, Einrichtungsgegenständen oder Materialanschaffungskosten", so Matschie. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine, die aktuell vom Hochwasser und dauerregenbedingten Erdrutschen betroffenen wurden. Über die Vergabe der Mittel soll eine Jury entscheiden. Ihr gehören an der Präsident des Landessportbundes, Peter Gösel, der Generalintendant des Theaters Gera-Altenburg, Kay Kuntze, der Chefredakteur der Ostthüringer Zeitung, Ullrich Erzigkeit, sowie die Minister Heike Taubert und Christoph Matschie.
Um eine möglichst breite Hilfe zu gewährleisten, sollen pro Verein Hilfsmittel im Umfang bis zu 2.500 Euro bewilligt werden. Bei einstimmiger Entscheidung der Jury kann der Hilfsbetrag bei besonders betroffenen Vereinen auf 5.000 Euro erhöht werden. Anträge sind an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu stellen. Ein Formblatt ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht.
Ebenfalls 80.000 Euro stehen als Soforthilfe für Maßnahmen an Kunstwerken bzw. Raumkunstwerken, Parkskulpturen sowie Kleinarchitekturen zur Verfügung. Für Schäden an vom Hochwasser betroffenen einzelnen Kunstwerken können bis zu 3.000 Euro, für Raumkunstwerke bis zu 6.000 Euro ausgereicht werden. "Mit diesen Mitteln können sowohl direkte Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen als auch der Aufwand für die konservatorische Betreuung und Planung finanziert werden", so Matschie. Die Anträge sind an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu stellen. Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite des Ministeriums. Die fachliche Entscheidung über eine Förderung trifft das Landesamt für Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
"Mit ganzen Einsatz und Solidarität können wir die Folgen dieses schlimmen Hochwassers in den Griff bekommen. Ich bin überzeugt: Gemeinsam schaffen wir das", unterstreicht Matschie.
Antragsformulare im Internet unter:
www.tmbwk.de