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"Gemeinsamer Unterricht ermöglicht förderbedürftigen Schülern bestmöglichen Schulabschluss"

Förderschulen werden zu Kompetenz- und Beratungszentren umgebaut

(lifePR) (Erfurt, )
"Der Gemeinsame Unterricht in den Grund- und Regelschulen ermöglicht förderbedürftigen Schülern den bestmöglichen Schulabschluss." Das erklärt Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie. Ein Katalog von Maßnahmen soll dazu führen, dass sich der Anteil der Kinder, die am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen, erhöht. "Um die Perspektiven für förderbedürftige Schüler zu verbessern, werden wir die Förderschulen zu regionalen Kompetenz- und Beratungszentren weiterentwickeln, mehr sonderpädagogische Kompetenz an allen allgemein bildenden Schulen vorhalten und die qualifizierte sonderpädagogische Begutachtung verbessern."

Trotz Festschreibung des Vorrangs des Gemeinsamen Unterrichts im Förderschulgesetz im Jahr 2003 habe sich die Quote der Schüler in den Förderzentren in den letzten Jahren kaum verändert, so der Minister. Dies habe auch die Bertelsmann-Studie zum Stand der inklusiven Bildung in Deutschland gezeigt. Während bundesweit sechs Prozent aller Kinder eine spezielle Förderung benötigen, sind es in Thüringen neun Prozent. Trotz kleiner Klassen, individueller Fördermaßnahmen und sehr guter Rahmenbedingungen erreichen an den Förderschulen nur 2,22 Prozent der Förderschüler, die im Bildungsgang Regelschule lernen, tatsächlich einen Realschulabschluss. "Das ist zu wenig. Jetzt geht es darum, den Anteil der Schüler, die im gemeinsamen Unterricht lernen, deutlich zu erhöhen", so Matschie. In Thüringen haben rund 13.800 Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Während in den Kindergärten die meisten Kinder mit Förderbedarf gemeinsam mit den anderen spielen und lernen (87 Prozent), sind das in der Grundschule nur noch 27 Prozent.

Zugleich stellt der Minister klar, dass die Förderschulen nicht abgeschafft werden: "Wir brauchen Förderschulen. Sie leisten gute Arbeit und die Pädagogen und Erzieher sind hoch engagiert. Deshalb wird es Förderschulen auch künftig in Thüringen geben."

Zum Maßnahmepaket des Ministeriums gehört in diesem Schuljahr unter anderem der Einsatz von Teams zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Gutachten (in den Schulamtsbereichen Rudolstadt, Erfurt, Artern, Gera-Schmölln, Neuhaus). Außerdem läuft seit 2009 an 29 Grund- und Regelschulen aus zehn Schulamtsbezirken ein Schulversuch, bei dem Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen nicht nach dem Förderschullehrplan, sondern entsprechend ihrer Fähigkeiten nach den Lehrplänen der Grund- und Regelschule unterrichtet werden. Dadurch werden Übergänge zwischen den Schularten und der Gemeinsame Unterricht verbessert.
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