Auch sollen die Kinder weiterhin von den gleichen Lehrern unterrichtet werden können. Darüber will die Landesregierung mit der Stiftung Finneck und den Lehrern verhandeln. Auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit allen Eltern wird Staatssekretär Merten dann über die Ergebnisse der Gespräche informieren. Zuvor geben Mitarbeiter des Bildungsministeriums auf Veranstaltungen vor Ort über den Gemeinsamen Unterricht Auskunft.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unterscheidet zwischen staatlichen und privaten Schulen. Angebote von Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft müssen getrennt werden. Mischformen beider Schulen sind nicht vorgesehen. Daher können bisher bestehende Kooperationen der Stiftung Finneck mit staatlichen Schulen nicht fortgeführt werden.