Dynamische Entwicklung im Hochschulebereich ist nach den Worten Matschies an stabile Rahmenbedingungen und möglichst freie Ausgestaltung vor Ort gebunden: "Die Zeit der 5-Jahrespläne ist vorbei. Wir verstehen Hochschulentwicklungsplanung als fortdauernden Dialog, in dem wir gemeinsam mit den Hochschulen Entwicklungsziele formulieren und zur Umsetzung bringen", so Matschie.
Für diesen Ansatz haben sich im laufenden Anhörungsverfahren des Landtagsausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auch renommierte wissenschaftspolitische Institutionen ausgesprochen. Aus Sicht des anerkannten Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) sollte das Land "nur sehr gezielt und ausgewählt" Entwicklungslinien setzen.
Mit der Rahmenvereinbarung III werden nach Matschies Worten die wesentlichen Grundlagen für die hochschulpolitischen Zielsetzungen und die Entwicklungsplanung der Hochschulen beschrieben. Die Rahmenvereinbarung ist das grundlegende hochschulpolitische und hochschulplanerische Steuerungsinstrument des Landes Thüringen. In ihr werden neben den finanziellen Eckwerten auch gemeinsame Ziele und Verpflichtungen vereinbart. "Die Rahmenvereinbarung III bildet die Grundlage für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen. In den für vier Jahre getroffenen Vereinbarungen werden die konkreten Entwicklungs- und Leistungsziele für jede einzelne Hochschule festgelegt. Dabei werden die Planungen von Land und Hochschule als Ergebnis eines Abstimmungs- und Aushandlungsprozesses über gemeinsame Entwicklungsziele zusammengeführt. Hier werden messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen festgelegt. Auf dieser Basis baut dann ein strategischer Dialog zur langfristigen Entwicklung der Hochschulen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinaus auf", so Matschie.
Der in der Rahmenvereinbarung III zur Hochschulentwicklungsplanung angelegte gemeinsame Prozess zur langfristigen Fortentwicklung der Hochschulstruktur hat bereits begonnen. Zunächst werden gemeinsam mit den Hochschulleitungen, später, abhängig vom Thema auch mit Vertretern der Studierenden, Beschäftigten, Gewerkschaften, Interessenvertretungen und externen Fachleuten detaillierte Fragestellungen zur Entwicklung hochschulplanerischer Leitlinien auf der Grundlage der vereinbarten Ziele und Herausforderungen über das Jahr 2015 hinaus erörtert. Thema werden insbesondere die Abstimmung des Gesamtstudienangebots, Möglichkeiten zu Kooperationen in der Lehre und gemeinsame Ansätze im Bereich der Hochschulverwaltungen, im Dienstleistungsbereich und der wissenschaftlichen Infrastruktur sein. Ende 2013 soll über den Stand der Planungen berichtet werden.
Mit der Rahmenvereinbarung III erhalten die Thüringer Hochschulen in den Jahren 2012 bis 2015 1,56 Milliarden Euro. Das sind zehn Prozent bzw. rund 120 Millionen Euro mehr als in der vorangegangenen Finanzierungsperiode.