Nach Matschies Worten sind die mit dem Kita-Gesetz für den Freistaat Thüringen verbundenen finanziellen Aufwendungen "gut angelegtes Geld". Im Jahr 2011 fließen nach seinen Angaben für die Kinderbetreuung 442 Millionen Euro Landeszuwendungen an die Kommunen. Ohne die Neufassung des Kita-Gesetzes wären es nur 320 Millionen Euro gewesen. "Das zeigt: Das Land übernimmt vollständig die Kosten des neuen Kita-Gesetzes", so Matschie. Änderungen, die eine Erhöhung der Elternbeiträge nach sich zögen, werde es mit ihm nicht geben.
Weitere Schwerpunkte des Kita-Gesetzes sind der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag, der garantierte Anspruch auf 10 Stunden Betreuungszeit, die Stärkung der Elternmitbestimmung und die bessere Integration von Kindern mit Behinderungen. Die Kommunen haben bis 2013 Zeit, alle Regelungen des Gesetzes umzusetzen. Nach Matschies Angaben könne der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab dem 1. Lebensjahr aber schon heute beinahe flächendeckend erfüllt werden. Engpässe gebe es nur noch in den großen Städten.
"Mit dem neuen Kita-Gesetz setzt Thüringen bundesweit Maßstäbe in der frühkindlichen Bildung. Wir haben außerdem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Eine Bilanz, die sich ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes sehen lassen kann", so der Minister.
Hinweis: Minister Christoph Matschie nimmt am Donnerstag, 5. Mai 2011, 18.30 Uhr, in der Kleinen Synagoge, Erfurt, an der Landeselternversammlung des Thüringer Landeselternverbandes Kindertagesstätten teil.