Am 25. September 2006 hatte das Oberverwaltungsgericht Weimar die Lehr- und Lernmittelverordnung des Freistaats für unwirksam erklärt, da die Verordnung den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vollständig gerecht wurde. Unmittelbar darauf wurde das bisherige Verfahren ausgesetzt. Die erhobenen Gelder für die Schuljahre 2005/2006 und 2006/2007 werden nun zuzüglich Zinsen an die Eltern und die volljährigen Schüler zurückgezahlt. Für die erwarteten rund 150.000 Anträge auf Rückzahlung sind insgesamt rund 9 Mio. Euro veranschlagt. Eine erneute Elternbeteiligung wird es in dieser Legislatur nicht geben.
Derzeit laufen an den Schulen die Vorbereitungen zur Ausleihe von Schulbüchern und spezifischen Lernmitteln für das Schuljahr 2007/2008. Diese können von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern entweder selbst beschafft oder bei der Schule ausgeliehen werden. Erstklässler erhalten wie in jedem Jahr die Fibel und das Mathematikbuch oder alternativ das entsprechende Material für die Fächer Deutsch und Mathematik als Geschenk. Die Kosten werden aus Landesmitteln beglichen.
Das Land stellt den staatlichen und freien Schulen zur Anschaffung von Schulbüchern für das nächste Schuljahr 5,9 Mio. Euro zur Verfügung. Der konkrete Schuletat richtet sich nach der Zahl der Schüler. Pro Schüler der Klassenstufe 1 erhält die Schule eine Pauschale von 31,50 Euro. Für die Klassenstufen 2 bis 4 sind es 20 Euro. Ab Klassenstufe 5 erhalten Schulen 30 Euro pro Schüler. Damit gelten die gleichen Pro-Kopf-Beträge wie im Schuljahr 2004/2005*. So ist gesichert, dass die Schulen ihren Bestand an Lehr- und Lernmitteln sichern und die notwendigen Neuanschaffungen tätigen. Derzeit verfügen die Thüringer Schulen über einen soliden Bestand im Beschaffungswert von ca. 18 Mio. Euro.
*) In den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007 galten andere Pauschalen. Pro Schüler der Klassenstufe 1 erhielt die Schule eine Pauschale von 35 Euro. Für die Klassenstufen 2 bis 4 waren es 22,50 Euro. Ab Klassenstufe 5 erhielten Schulen 45 Euro pro Schüler.