Alle sechs bis sieben Jahre verdopple sich das verfügbare Wissen. Das betreffe die Berufswelt genauso wie den Bereich gesellschaftlicher Teilhabe. "Deshalb wollen wir ein Bildungsfreistellungsgesetz. Weiterbildung darf kein Privileg sein. Das Freistellungsgesetz eröffnet Thüringer Arbeitnehmern neue Möglichkeiten, am Prozess des lebenslangen Lernens teilzuhaben", so Matschie.
Der Minister verweist darauf, dass bis heute 12 Bundesländer erfolgreich ein Bildungsfreistellungsgesetz eingeführt haben. "Andere Länder machen uns seit Jahren vor, wie Bildungsfreistellung erfolgreich praktiziert wird. Hier weiter auszuscheren, das hieße, Thüringen zu isolieren. Das kann die Wirtschaft nicht wollen. Ihr Interesse ist es, auch in der Zukunft gut ausgebildete Fachkräfte zu haben. Wer das will, darf sich der Bildungsfreistellung nicht verweigern", warnt Matschie. Im Übrigen habe sich Deutschland bereits 1976 mit dem Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation international dazu verpflichtet, bezahlten Bildungsurlaub einzuführen. "Es wird höchste Zeit für eine Landesregelung", so Matschie.
Der Minister erinnert an die seit Monaten laufenden intensiven Beratungen mit dem Landeskuratorium für Erwachsenenbildung, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Eine neuerliche Gesprächsrunde mit Vertretern von Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern habe heute im Bildungsministerium stattgefunden.