Dafür müsse zu Beginn geklärt sein, auf welchen Feldern in Zukunft eine Zusammenarbeit gebraucht werde, wie die Spielregeln gestaltet werden und wie die Finanzierung geregelt sei. Matschie betont: "Wir brauchen eine Grundgesetzänderung, die eine sinnvolle Kooperation von Bund und Ländern ermöglicht, ohne den Bildungsföderalismus in Frage zu stellen. Dabei geht es nicht nur um eine Zusammenarbeit bei der Hochschulfinanzierung, wie es der jetzige Änderungsvorschlag der Bundesregierung vorsieht. Notwendig ist eine dauerhafte Kooperation auch bei der frühkindlichen Bildung und im Schulbereich."
In Thüringen habe der Freistaat für jeden Einwohner unter 30 Jahren im Jahr 2012 für Bildung durchschnittlich 4.610 Euro ausgegeben; das ist eine Steigerung von 8 Prozent gegenüber 2010. Thüringen liegt damit deutlich über den vergleichbaren Werten der Flächenländer Ost (4.413 Euro) sowie der Flächenländer West (4.082 Euro). Der Anteil der für die Bildung zur Verfügung gestellten Gelder am Gesamthaushalt 2012 betrug in Thüringen 25 Prozent (ostdeutsche Länder 24,1 Prozent). Zudem wurden in Thüringen in den Jahren 2010 und 2011 794 Millionen Euro für die Betreuung in Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.
Matschie betont: "Die Zahlen zeigen, dass sich der Freistaat in vorbildlicher Weise für die Bildung engagiert. Für die Verbesserung des Bildungssystems werden allerdings weitere Ressourcen nötig sein, die die Länder allein nicht schultern können. Deshalb muss das Kooperationsverbot in der Bildung fallen. Die Bundesregierung darf sich dem nicht länger verweigern."