Matschie verweist darauf, dass steigende Schülerzahlen und weitere Neugründungen von Schulen in freier Trägerschaft ein Beleg dafür seien, dass die Rahmenbedingungen, insbesondere die finanziellen Zuschüsse des Landes, auskömmlich sind. Dies sei auch in der Urteilsbegründung deutlich geworden. Gegenwärtig gibt es in Thüringen 162 freie Schulen mit 24.170 Schülern, darunter 95 allgemein bildende und 67 berufsbildende Schulen. Die Zahl der Schüler an freien Schulen ist seit 2011 um rund 800 angestiegen. 12 Schulen sind seit 2011 neu gegründet worden. "Das zeigt: Die staatliche Förderung gibt den freien Schulen ausreichend Handlungsspielraum", so Matschie.
Nach der Gesetzesnovellierung liegen die Schülerkostensätze der staatlichen Finanzhilfe für Schulen freier Träger in Thüringen im deutschlandweiten Vergleich immer noch im oberen Mittelfeld. So wird für einen Schüler an einer Regelschule der dritthöchste Satz gezahlt, für einen Schüler an einem Gymnasium der achthöchste Satz und für einen Schüler an einer Grundschule der sechsthöchste Satz.
Matschie kündigt an, die Auflagen des Gerichts bezüglich des Berechnungssystems schnellstmöglich zu prüfen. Dafür müsse die Urteilsbegründung sorgfältig analysiert werden. "In der Landesregierung werden wir detailliert darüber beraten, wie wir das Gesetz über die freien Schulen bezüglich der Ausgestaltung des Finanzierungssystems neu fassen und es anschließend dem Thüringer Landtag zur Entscheidung vorlegen."