Nach seinen Worten schafft das Land dafür die Voraussetzungen. "An jeder allgemein bildenden Schule gibt es seit diesem Schuljahr zuverlässig Personal mit sonderpädagogischer Kompetenz zur Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichts. Allen Grund-, Regel- und Gemeinschaftsschulen haben wir mindestens eine halbe Personalstelle mit sonderpädagogischer Kompetenz zugewiesen. Außerdem sind seit Schuljahresbeginn in allen Schulamtsbereichen Teams zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Begutachtung tätig. Sie stellen den sonderpädagogischen Förderbedarf eines Kindes fest. Auf dieser Grundlage entscheiden dann Eltern und Pädagogen gemeinsam, ob ein Kind die Förderschule oder den Gemeinsamen Unterricht besuchen soll", so der Minister.
Ein weiterer wichtiger Schritt sei die Einrichtung eines Beirats zur inklusiven Bildung gewesen, so Matschie. Das Gremium befasst sich mit verschiedenen Fragen der Inklusion, so mit dem Übergang von der Kita zur Schule, mit der Entwicklung regionaler Konzepte oder der Qualifikation der Pädagogen. Dem Beirat, der am 2. November 2011 das erste Mal tagte, gehören unter anderem Vertreter der staatlichen und der freien Schulträger, der Träger von Kindertagseinrichtungen, der Behindertenverbände, der Landeseltern- und -schülervertretung, der Fraktionen des Thüringer Landtags, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien sowie des Sozial- und Bildungsministeriums an. Geleitet wird der Beirat von Minister Matschie und dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen.
Wichtige Partner bei der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts sind nach den Worten von Matschie die Förderzentren. "Als Kompetenz- und Beratungszentren gehen von ihnen wichtige Impulse aus."