Matschie nimmt mit seiner Kritik Bezug auf die Auslosung der Presseakkreditierungen durch das Gericht. Diese sei formal wahrscheinlich nicht zu beanstanden, führe aber zu Zufälligkeiten, die dem Anliegen des Prozesses nicht gerecht würden. "Das Gericht darf Öffentlichkeit nicht nur partiell herstellen. Die ganze Gesellschaft hat das Recht auf umfassende Information. Denn die NSU-Gewalttaten, gegen die in München verhandelt wird, gehen die ganze Gesellschaft an. Sie berühren die Grundfesten unserer Demokratie."
Nach Matschies Worten sei eine Videoübertragung für Medien geeignet, den Zugang zu verbreitern, ohne dass der Prozess ein weiteres Mal verzögert werde. "Das Verfahren muss am 6. Mai beginnen. Das Gericht sollte eine Lösung finden, die sicherstellt, dass Anlass und Inhalt dieses Prozesses wieder in den Vordergrund rücken können", so Matschie.