Zu den wesentlichen Verbesserungen durch das neue Gesetz zählt der Minister die flexiblere Verwendung der Finanzmittel und das einfachere Genehmigungsverfahren bei Schulleitern. Beim Finanzierungsmodus sei sicher gestellt worden, dass der Lehrerüberhang bei den staatlichen Schulen nicht in die Finanzierung der freien Schulen übertragen werde. "Das ist eine Schieflage, die durch das Urteil zu der von der alten Landesregierung zu verantworteten Teilzeitverbeamtung zustande gekommen ist, was zu einem deutlichen Anstieg der Kosten im staatlichen Bereich führte. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, diese Kosten zur Grundlage für die Berechnung der Fördersätze für die freien Schulen zu machen", so Matschie.
Der Minister betont, dass die Absenkung der Fördersätze, die sich überdies nicht an allen Schularten bzw. Bildungsgängen auswirken, "äußerst moderat" ausgefallen sei. "Da im staatlichen Bildungssystem Aufgaben erledigt werden, die freie Träger nicht haben, kann es keine 100-Prozent-Förderung geben", so Matschie. Als Beispiele nannte er die Lehrplanentwicklung, die Fachberatung, die Erstellung zentraler Prüfungsaufgaben, Aufgaben in der Lehrerausbildung und die Schulverwaltung.
Matschie macht deutlich, dass Thüringen mit den neuen Finanzierungssätzen für die freien Schulen im bundesweiten Vergleich immer noch gute, bei Regel- und Förderschulen sogar vordere Plätze belege. Im allgemein bildenden Bereich betragen die Fördersätze der freien Schulen 80 Prozent der Kosten der staatlichen Schulen.