"Über die grundsätzlichen Zielsetzungen des Gesetzes sind wir uns einig", so Matschie. Es gehe darum, Migrantinnen und Migranten einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen und damit "bisher nicht genutztes Fachkräftepotenzial zu heben". Zu einem transparenten, einfach umsetzbaren und unkomplizierten Gesetz gehörten jedoch auch die notwendigen Rahmenbedingungen. "Da sehe ich noch erhebliche Mängel."
Das Gesetz wird nun wieder dem Bundesrat vorgelegt. Dieser entscheidet, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird.