Das unterstreicht Thüringen Bildungsminister Christoph Matschie. Er verweist auf einen Entschließungsantrag von Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg, der auf der Sitzung des Bundesrats Ende dieser Woche auf der Tagesordnung steht und eine entsprechende Forderung zur Kooperation zwischen Bund und Ländern erhebt. "Die Thüringer CDU könnte sich um eine bessere Bildungsfinanzierung im Freistaat verdient machen, wenn sie eine Zustimmung Thüringens ermöglicht", so Matschie. Angesichts der Herausforderungen im Bildungsbereich wird in dem Antrag eine Änderung des Grundgesetzes zur umfassenden Aufhebung des Kooperationsverbots sowie eine Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung der Länder zur Bildungsfinanzierung gefordert.
Nach Matschies Worten tragen die Länder mit 80 Milliarden Euro mit Abstand die Hauptlast der öffentlichen Bildungsausgaben, die im Jahr 2012 bei insgesamt 110 Milliarden Euro gelegen haben. Der Länderanteil betrage fast drei Viertel (73 Prozent), der Anteil der Kommunen 20 Prozent (23 Milliarden). Der Bund trage nur 7 Prozent (7 Milliarden). Matschie: "Die Länder sind bei der Bildungsfinanzierung am Anschlag. Der Bund muss endlich zu seiner Verantwortung stehen. Es reicht nicht, von der Bildungsrepublik zu reden. Realität wird sie nur, wenn sich der Bund deutlich stärker an der Finanzierung beteiligt. Deshalb muss das Kooperationsverbot fallen."
Der im Bundesrat zur Beratung stehende Antrag fordert zudem, Mittel des Bundes anstelle des Betreuungsgelds stärker in den Kita-Ausbau zu investieren. Im Schulbereich wird ein Ganztagsschulprogramm des Bundes und der Länder angeregt. Im Bereich von Hochschulen und Wissenschaft sollen der Hochschulpakt 2020, die Exzellenzinitiative sowie der Pakt für Forschung und Innovation weiterentwickelt und an zukünftige Herausforderungen angepasst werden.