Matschie verweist auf aktuelle Zahlen zum Stand der Weiterbildung in Thüringen: „Eine Hälfte der Thüringer Betriebe – exakt 53 Prozent – bietet Weiterbildung an, die andere Hälfte nicht. Vor allem Bereiche, in denen es bereits gesetzliche Regelungen zur Weiterbildung gibt, zum Beispiel im Bereich Erziehung und im Sozial- und Gesundheitswesen, ist die Quote sehr hoch. Aber es bleibt in anderen Bereichen noch genug zu tun. Deshalb braucht Thüringen eine Regelung, die einen allgemeinen Anspruch der Beschäftigten auf Weiterbildung schafft – so wie sie zwölf Bundesländer bereits haben.“
Matschie verweist darauf, dass bereits vorhandene Weiterbildungsanstrengungen der Unternehmen im Gesetz berücksichtigt werden sollen. „Es gibt Firmen, die sind schon heute sehr rege in Sachen Weiterbildung. Was wir jetzt brauchen, ist ein Rahmen für alle und damit Rechtssicherheit für alle Arbeitnehmer. Genau das leistet das Bildungsfreistellungsgesetz.“ Klar sei dabei, dass Arbeitnehmer für Weiterbildung nicht ihren Erholungsurlaub einbringen müssen: „Der ist ausschließlich für die Erholung da“, so Matschie.
Der Minister betont, dass der vom Bildungsministerium erarbeitete Gesetzentwurf im Bundesvergleich keine außergewöhnlichen Neuerungen schafft. „Zwölf von 16 Bundesländern haben bereits ein Gesetz zur Bildungsfreistellung. Neben Thüringen arbeitet derzeit auch Baden-Württemberg an einer Regelung. Der Umfang des Freistellungsanspruchs ist beinahe überall identisch. Und: zehn Bundesländer kommen auch ohne einen Erstattungsanspruch für Unternehmen aus. Das sollte auch in Thüringen möglich sein.“
Matschie kündigt an, weitere Gespräche mit der Thüringer Ministerpräsidentin zu führen und die Vertreter der Thüringer Wirtschaft nochmals über die Situation und die Erfahrungen in anderen Bundesländern zu informieren. „Aber eines ist klar: Mit mir wird es kein Gesetz geben, das ohne Wirkung bleibt.“