Matschie betont: "Erstens muss die pädagogische Einheit von Schule und Hort auch zukünftig bestehen bleiben. Auch bei der dauerhaften Übertragung der Verantwortung muss die Fachaufsicht über den Hort Aufgabe des Landes bleiben. Zweitens darf es für die Erzieherinnen und Erziehern keine finanziellen Nachteile aus der Übertragung geben. Denn nur auf Basis kontinuierlicher Beschäftigungsbedingungen kann engagierte pädagogische Arbeit geleistet werden. Drittens muss eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Schulträger ausgeschlossen werden. Die Finanzierung muss auskömmlich und transparent gestaltet sein." Gespräche über ein mögliches Finanzierungsmodell würden derzeit mit dem Finanzministerium und den kommunalen Spitzenverbänden geführt.
Matschie fordert alle Beteiligten auf, das Vorhaben zu unterstützen und Blockaden zu überdenken. "Das Modellvorhaben ist ein Erfolg. Die Erfahrungen der beteiligten Kommunen sind positiv. Jetzt laufend die Gespräche, wie wir diese positiven Erfahrungen für das ganze Land nutzen können", so der Minister.
Das Modellvorhaben "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen" begann am 1. Februar 2008 in vier Landkreisen und einer kreisfreien Stadt. Derzeit beteiligen sich 21 Vertragspartner Landkreise und Städte. Das sind 294 Grundschulen mit rund 42.200 Schülerinnen und Schülern. Das entspricht einem Anteil von 67 Prozent aller Grundschüler in Thüringen. Am 31. Juli 2012 laufen die Vereinbarungen zu den Erprobungsmodellen aus.