Die auskömmliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ist durch das neue Gesetz gesichert; insbesondere im Bereich der Förderschulen für geistig behinderte Kinder und bei den Grundschulen gibt es sogar mehr Geld. "Inwiefern die Diakonie Mitteldeutschland hier von einer Gefährdung ihrer Schullandschaft sprechen kann, bleibt mir völlig unverständlich", so Merten.
Nicht nachvollziehbar ist auch die Kritik an der im neuen Gesetz vorgesehenen Kooperationsmöglichkeit zwischen den privaten und den staatlichen Schulen. Diese Regelung wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Evangelischen Schulstiftung aufgenommen. "Dass man heute als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet, was man vorgestern selbst noch gefordert und gestern begrüßt hat, ist eine merkwürdige Wendung", so Merten weiter.
Kleine private Schulträger ohne großen Verwaltungsapparat haben bisher gerade für Grundschulen und Schulen für Kinder mit geistiger Behinderung zu erkennen gegeben, dass sie sehr wohl mit der Finanzierung durch das Land zurechtkommen. Gerade der Vergleich mit anderen Bundesländern macht deutlich, dass Thüringen bei der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft je nach Schulart mit die höchsten Beträge ausbezahlt. Wie gut die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen ist, lässt sich auch daran erkennen, dass angesichts des kritisierten Gesetzes die Gründung neuer Privatschulen unvermindert anhält.