Der Bundesrat tritt am kommenden Freitag (07. Juni) zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen wollen mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass Maklergebühren zukünftig nicht mehr einseitig Mietern aufgebürdet werden. Hamburg strebt in einem weiteren Gesetzentwurf die Änderung des Wirtschaftsstrafrechts an. Die Beweislast, ob ein überhöhter Mietpreis vorliegt, soll nicht länger allein bei Mietern liegen, sondern es sollen objektive Kriterien herangezogen werden.
"Gutes und bezahlbares Wohnen ist ein wichtiger Baustein für das soziale Gleichgewicht in einer Gesellschaft. Dabei müssen wir stärker darauf achten, dass Mieter nicht benachteiligt werden. Wenn Wohnungssuchende neben hohen Mieten beispielsweise auch noch den Makler bezahlen müssen, ist das nicht gerecht. Deshalb fordern wir: Wer den Makler beauftragt, der bezahlt ihn auch", betont Christoph Matschie.
Heike Taubert unterstreicht: "Menschen wohnen dann gut, wenn nicht der größte Teil ihres Einkommens von der Miete aufgefressen wird. Auch Mieter mit kleinerem Geldbeutel müssen noch bezahlbaren Wohnraum finden. Das gilt auch und gerade für Städte mit Zuzug, in Thüringen vor allem für die Universitätsstädte Erfurt, Jena und Weimar."
Holger Poppenhäger betont: "Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Vermieter die Notlage von Mietern, die auf Wohnungssuche sind, nicht mehr ausnutzen können. Mietwucher muss verhindert werden. Dem dient der Hamburger Antrag. Es muss gesetzlich unterbunden werden, dass bei Neuvermietungen übermäßig abkassiert werden kann."
Ein weiterer Bundesratsantrag Nordrhein-Westfalens zielt auf die Absenkung der Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Zudem soll die Frist der Möglichkeit neuer Mieterhöhungen von 3 auf 4 Jahre gestreckt und ein Kürzungsrecht des Mieters in Höhe von 15 Prozent bei energetischen Mängeln eingeführt werden. "Unsere Position ist klar: Die Rechte von Mietern müssen gestärkt werden. Gutes Wohnen ist ein elementares Bedürfnis. Der Geldbeutel darf nicht der alles entscheidende Maßstab sein. Dazu kann sich Thüringen mit einer Zustimmung im Bundesrat klar bekennen", so die drei Minister.