Der Minister verweist darauf, dass er eine Übertragung der personellen Zuständigkeit der Schulhorte an die Kommunen von vorn herein an Bedingungen geknüpft hatte: den Erhalt der Einheit von Schule und Hort, die volle Ausfinanzierung durch das Land und die Forderung, dass die betroffenen Erzieherinnen nicht schlechter gestellt werden dürfen. Am Ende der Verhandlungen habe sich gezeigt, dass das Thüringer Finanzministerium und die kommunalen Spitzenverbände sich nicht auf die Finanzierung der Zusatzkosten einer Kommunalisierung verständigen konnten. Dabei ging es unter anderem um Ausgleichszahlungen für die Altervorsorge der Beschäftigten in Höhe von 30 Millionen Euro und um die von den Kommunen geforderten Gelder für Verwaltungskosten. "Damit ist klar, dass die Bedingung einer auskömmlichen und transparenten Finanzierung im Moment nicht erfüllt werden kann", so Matschie. Solange die Finanzierung der kommunalen Schulträger nicht stehe, gebe es keine Sicherheit für die Beschäftigten. "Deshalb habe ich entschieden, dass es im Moment nicht verantwortbar ist, die Zuständigkeit für das Hortpersonal landesweit an die kommunalen Schulträger zu übertragen."
Genauso unverantwortbar wäre es nach Matschies Worten allerdings auch, die positive Entwicklung der Modellprojekte, an denen sich bereits 294 Grundschulen mit 42.000 Schülerinnen und Schülern beteiligen, abzubrechen. "Ich habe mit allen Partnern in der Koalition daher vereinbart, das Modellvorhaben mit neuen Schwerpunkten fortzuführen. Alle Schulträger, die bisher dabei waren, und natürlich auch alle, die neu dazu kommen wollen, haben die Chance mitzumachen." Dabei soll auf die vorliegenden durchweg positiven Erfahrungen aufgebaut werden. Gleichzeitig gehe es darum, gemeinsam mit allen Beteiligten nach langfristigen auskömmlichen Finanzierungswegen zu suchen. "Ich bin sicher, dass wir damit dem Thüringer Hortmodell, das ein Erfolgsmodell ist, eine gute Zukunft eröffnen", so Matschie.