Durch die neuen Regelungen, die im Detail noch nicht feststehen, werden die Eltern nicht mehr belastet, als mit der alten Regelung. In den Klassenstufen 2 bis 4 war die Obergrenze 22,50 Euro und an den weiterführenden Schulen ab Klassenstufe 5 maximal 45 Euro.
Schulbuchgeld: Behauptungen der GEW sind üble Propaganda
Durch die neuen Regelungen, die im Detail noch nicht feststehen, werden die Eltern nicht mehr belastet, als mit der alten Regelung. In den Klassenstufen 2 bis 4 war die Obergrenze 22,50 Euro und an den weiterführenden Schulen ab Klassenstufe 5 maximal 45 Euro.