Der 2011 von der Kultusministerkonferenz mit den Schulbuchverlagen geschlossene Vertrag zur Rechteverwertung an Schulen sei um eine Regelung ergänzt worden, nach der es Lehrern künftig gestattet ist, Teile von nach 2005 erschienen Schulbüchern und anderen Printmedien bis zu 20 Seiten für den Unterrichtsgebrauch einzuscannen. Den Lehrkräften ist es gestattet, diese eingescannten Teile für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch zu vervielfältigen.
Die Kosten des Vertrages der Kultusministerkonferenz mit den Schulbuchverlagen erhöhen sich für die Länder mit der Ergänzungsregelung um rund 500.000 Euro pro Jahr. Im Gegenzug haben sich die Rechteinhaber verpflichtet, auf den Einsatz von Plagiatssoftware zu verzichten.