Das Ergebnis liegt jetzt vor: Es gibt keine Anhaltspunkte, dass einzelne Schülern die konkreten Aufgabenstellungen gekannt haben. Auch ist nicht nachzuweisen, dass einzelne Themenkomplexe, die Gegenstand der Prüfungen gewesen sind, im Vorfeld bekannt waren. Im Übrigen ist festzustellen, dass die Prüfungsergebnisse der Schüler nicht wesentlich von denen der Vorjahre abweichen.
Da es nicht nachweisbar ist, dass es Betrugsversuche gegeben haben könnte, wird das Sportabitur nicht beanstandet. Die Ergebnisse der am 9. Mai geschriebenen Prüfung im Leistungsfach Sport sind somit gültig.
Die Schulen im Freistaat und das Thüringer Kultusministerium sind verpflichtet, alle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Prüfungen mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen.