Als eines von neun Bundesländern habe Thüringen damit ein eigenes Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für die Mehrzahl der landesrechtlich geregelten Berufe, wie Lehrer oder Sozialarbeiter, erarbeitet. Damit erhalten nach Matschies Worten erstmals alle Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikationen. Dies helfe Bewerbern auf dem Arbeitsmarkt und ermögliche es, sich gezielt weiter zu qualifizieren. Ebenfalls anerkannt werden schulische Berufs- und Fortbildungsabschlüsse.
Ausländische Bewerber werden auf dem Weg zur Anerkennung ihrer Qualifikationen intensiv unterstützt. "Mit dem Welcome Center Thuringia in Erfurt haben wir eine zentrale Anlaufstelle für ausländische Fachkräfte geschaffen. Hier erhalten Hilfesuchende eine ausführliche Erstberatung und werden gezielt an die für sie zuständigen Landesbehörden weiter vermittelt. Sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden, hat jede Person einen garantierten Anspruch auf eine Bewertung seiner Berufsqualifikationen innerhalb von drei Monaten", so Matschie. Auch wenn im Ergebnis keine volle Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss festgestellt werde, sei dies kein Misserfolg, betont der Minister. Die vorhandenen Qualifikationen werden dokumentiert und bestätigt. Zudem biete das Gesetz in diesem Fall Möglichkeiten, über Lehrgänge und Eignungsprüfungen die Unterschiede auszugleichen.
"Thüringen braucht gut qualifizierte Fachkräfte. Mit dem Anerkennungsgesetz schaffen wir eine weitere Möglichkeit, den in den kommenden Jahren entstehenden Bedarf zu decken. Das stärkt Thüringens wirtschaftliche Leistungsfähigkeit", unterstreicht Matschie.