Mit dem Kulturlastenausgleich unterstützt der Freistaat seit dem Jahr 2013 Landkreise und Kommunen, die aufgrund einer besonderen kulturellen Verantwortung hohe Kulturausgaben haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sie eine überregionale Kultureinrichtung tragen oder mitfinanzieren. Darüber hinaus müssen Gemeinden und Landkreise mindestens vier Prozent ihres Verwaltungshaushaltes für die Kulturförderung aufwenden. Pro Einwohner gerechnet, müssen Städte mindestens 50 Euro und Landkreise mindestens 20 Euro für Kultur ausgeben.
Nach Aussage Matschies hat sich der Kulturlastenausgleich bestens bewährt. Die Mehrzahl der geförderten Städte und Landkreise haben im Vergleich zum Vorjahr ihre Kulturausgaben sogar gesteigert. Nach Abzug der Zahlungen aus dem Kulturlastenausgleich 2013 seien beispielsweise die durchschnittlichen Kulturausgaben der Städte Meiningen und Gotha jeweils um mehr als 100.000 Euro gestiegen. "Das verbessert das kulturelle Angebot vor Ort und zeigt, dass unser Kulturlastenausgleich die richtigen Anreize setzt", so Matschie.
Die antragsberechtigten Städte und Landkreise müssen nun darlegen, wofür sie die Landesmittel konkret verwenden wollen. Nach entsprechender Prüfung erfolgt die Freigabe durch das Kulturministerium.
Kulturlastenausgleich 2014
antragsberechtigte Kommune Betrag
Stadt Weimar 933.654 €
Stadt Meiningen 745.258 €
Stadt Jena 696.613 €
Stadt Erfurt 671.252 €
Stadt Rudolstadt 650.675 €
Stadt Gera 590.683 €
Stadt Nordhausen 589.517 €
Stadt Gotha 554.109 €
Stadt Eisenach 528.015 €
Stadt Altenburg 504.180 €
Stadt Arnstadt 445.669 €
Stadt Sondershausen 423.264 €
Stadt Saalfeld / Saale 404.452 €
Stadt Suhl 335.437 €
Stadt Greiz 322.246 €
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 222.879 €
Landkreis Altenburger Land 214.573 €
Landkreis Schmalkalden-Meiningen 167.523 €
Gesamt 9.000.000 €