Minister Matschie sieht in dem neuen Bewerbungsmodus viele Vorteile sowohl für die Hochschulen als auch für die Studienbewerber: "Das transparente Verfahren ermöglicht schneller als bisher die Zuweisung des gewünschten Studienplatzes. Voraussetzung für den Erfolg ist jedoch die Beteiligung aller Hochschulen. Nur so können Mehrfachbewerbungen optimal abgeglichen, mehrstufige Nachrückverfahren vermieden und unbesetzte Studienplätze zügig vergeben werden." Die verbindliche Teilnahme am dialogorientierten Serviceverfahren solle daher bei der Fortschreibung der nächsten Rahmenvereinbarung sowie in den ab 2012 geltenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen gemeinsam vereinbart werden.
Die neue Stiftung für Hochschulzulassung wird zukünftig im Auftrag der jeweiligen Hochschulen diese bei der technischen Umsetzung der örtlichen Auswahlverfahren mittels des dialogorientierten Serviceverfahrens unterstützen. Wesentliche Aufgaben der Stiftung im neuen dialogorientierten Serviceverfahren werden die Einrichtung eines Bewerbungsportals mit Information und Beratung der Bewerber, die Aufbereitung der Bewerberdaten, der Abgleich der Mehrfachbewerbungen, die optionale Durchführung des Serviceverfahrens nach Maßgabe der Hochschulen und die Vermittlung von nicht besetzten Studienplätzen sein.
Im Rahmen des dialogorientierten Serviceverfahrens sind die Hochschulen mit der Servicestelle der Stiftung in einer deutschlandweiten gemeinsamen Datenbank, in der die Ranglisten aller teilnehmenden Hochschulen zusammengeführt und miteinander abgeglichen werden, vernetzt. Webbasiert werden die Studienwünsche der Bewerber mit den Zulassungsangeboten der Hochschulen koordiniert. Bewerber, die ein Studienangebot annehmen, werden automatisch aus allen anderen Ranglisten gestrichen. Frei werdende Studienplätze können so unmittelbar an nachrückende Bewerber vergeben werden. Das beschleunigt die Besetzung der Studienplätze und verhindert Mehrfachzulassungen. Weitere Informationen unter: www.hochschulstart.de.