Die Schulleiter der Staatlichen Schulen sind in Abstimmung mit den Schulamtsleitern und den Schulträgern berechtigt, über eine vorzeitige, zeitweilige oder tageweise Schulschließung zu entscheiden. Dabei ist in jedem Fall die notwendige Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die trotz einer Schulschließung zur Schule kommen, sichergestellt. Zudem wird vor Ort geprüft, ob die Sicherheit der Gebäude, insbesondere in Bezug auf die Dachlast, gewährleistet ist.
Ansprechpartner vor Ort sind die Schulen und die zuständigen Schulämter. Die Informationen über Schulschließungen finden Sie im Internet unter: www.thueringen.de/...